AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 13:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/74e48c54-4b21-4ead-b4c6-38f0e87ecfc2/

Lieferung von Notebooks und robusten Notebooks, hier: Notebooks für unterwegs - Auftragsänderung

Notice-ID: 74e48c54-4b21-4ead-b4c6-38f0e87ecfc2 · Procedure-ID: 00d347f6-0078-4584-aab0-94090dbbe627

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, dieses vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
29.05.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
neg-wo-call
CPV-Code
30213100
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
32014L0024

Beschreibung

Die Auftragnehmerin CANCOM Public GmbH (Anschrift: Granatenstraße 19, 13409 Berlin) hatte im offenen Verfahren nach produktneutraler Ausschreibung den Zuschlag für obigen Auftrag für die Lieferung von Notebooks für unterwegs von Fujitsu erhalten (Rahmenvereinbarung 21564). Nachdem der Hersteller Fujitsu angekündigt hatte, sich hinsichtlich Client-Geräten vollständig aus dem Europäischen Markt zurückzuziehen, soll die Rahmenvereinbarung mit einem Gerät eines alternativen Herstellers fortgesetzt werden. Zugleich wurden aufgrund der gestiegenen Selbstkosten die Preise des Gerätes angepasst, eine Änderung des Auftragswerts ist damit jedoch nicht verbunden. Der Vertragsschluss soll am 14.06.2024 erfolgen. Die Auftragsänderung ist ohne Durchführung eines neues Vergabeverfahren gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Die Auftragsänderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die die Auftraggeberin im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Nachdem der Hersteller Fujitsu angekündigt hat, sich vollständig aus dem Europäischen Markt zurückzuziehen, wird das angebotene Gerät nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies war für die Auftraggeberin keinesfalls vorhersehbar gewesen. Die Bundesverwaltung ist dringend auf das Gerät angewiesen, da die Arbeitsplätze ohne Notebooks nicht funktionsfähig sind. Die Auftragnehmerin hat aufgrund der Steigerung der Selbstkosten hinsichtlich des Preises einen Anspruch auf Anpassung des Preises des Gerätes gem. § 313 Abs. 1 BGB. Die Auftragnehmerin hatte bei Angebotsabgabe damit gerechnet, die Rahmenvereinbarung mit dem ursprünglich angebotenen Gerät zu erfüllen. Mit Rückzug des Herstellers ist die Grundlage hierfür weggefallen, die gestiegenen Selbstkosten müssen daher Berücksichtigung finden. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich hierdurch nicht. Der Auftrag umfasst wie bislang die Lieferung von Notebooks für unterwegs nebst Zubehör. Das angebotene Gerät wurde auf die Erfüllung der vorgegebenen Leistungsmerkmale geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass das angebotene Gerät sämtliche Leistungskriterien erfüllt, die vorgegeben waren. Die Auftragnehmerin hätte daher auch mit diesem Gerät im seinerzeitigen Vergabeverfahren ein Angebot abgeben können, da die Ausschreibung produktneutral erfolgt war. Gem. § 132 Abs. 2 GWB darf der Auftragswert um nicht mehr als 50% erhöht werden. Diese Vorgabe ist ebenfalls erfüllt, denn die Änderung betrifft lediglich den einzelnen Gerätepreis, eine Änderung des Gesamtauftragswerts ist hiermit nicht verbunden.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
29.05.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 08.06.2024 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).