AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
SPSS-Landeslizenzvertrag Hessen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Justus-Liebig-Universität Gießen, Gießen
- Bezugsberechtigte
- DIPLOMA Hochschule; European Business School; Evangelische Hochschule Darmstadt; Frankfurt School of Finance & Management gGmbH; Frankfurt University; Goethe Universität Frankfurt/Main; Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit; Hochschule Darmstadt; Hochschule Fresenius; Hochschule Fulda; Hochschule für Musik und Darstellende Kunst; Hochschule Geisenheim; Hochschule RheinMain; Justus-Liebig-Universität Gießen; Klinikum der Goethe Universität Frankfurt/Main; Phillips Universität Marburg; Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen; Technische Hochschule Mittelhessen; Technische Universität Darmstadt; Universität Kassel
- Veröffentlicht
- 10.09.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48000000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ausgeschrieben wird ein Landeslizenzvertrag der Softwarelösungen IBM SPSS Statistics Premium & IBM SPSS AMOS für alle Hessischen Hochschulen.
Lose
2 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2024
- Ende
- 30.09.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Angebotsspanne
- 111.843 – 111.843 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Academic Software (Lokeren)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).