AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 08:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/754022c3-a5e7-41fa-8f0b-0f3e13fedf4a/

Naturstein Restaurierung

Notice-ID: 754022c3-a5e7-41fa-8f0b-0f3e13fedf4a · Procedure-ID: 11c0c7b7-0769-411e-a3c6-1ad1f396aefd

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Schwerin, Schwerin
Veröffentlicht
23.02.2026
Frist (Submission)
30.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262510 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Aus haushälterischen und förderrechtlichen Gründen wird zum Zeitpunkt der endgültigen Beauftragung dieser Vergabe, der Titel 01 des LV Naturstein Restaurierung - Fassade in einen 2. Auftrag in die BM 10195 E7 0007 4. BA Schloss gesplittet. Titel 01: 4. BA Hauptflügel, Titel 02: 5. BA Seitenflügel Art und Umfang der Leistung: - Ersatz einer Sohlbankplatte, eisenfreier Schiefer - Riss-Sanierung, Reinigung und Hydrophobieren einer Sandsteinsäule mit rundem Querschnitt - Riss- und Fugen-Sanierung, Reinigung und Hydrophobieren an Balkonplatten und Konsolen aus Sandstein

Vertragslaufzeit

Beginn
03.08.2026
Ende
29.02.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).