AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Generalunternehmerleistungen (Planung ab LPH 5 HOAI und Bau) für den Neubau der Gesamtschule Didier (GES Mitte Süd)

Notice-ID: 755f89ae-24c7-49bb-bec2-d7e4a9d3f826 · Procedure-ID: 72018690-ec37-4bf3-96ef-471bee5296c1

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Stammdaten

Auftraggeber
SD Schulbaugesellschaft Duisburg mbH, Duisburg
Veröffentlicht
15.03.2024
Frist (Submission)
15.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45214200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalunternehmerleistungen für den Neubau der Gesamtschule Didier in Duisburg zu vergeben. Der zu vergebende Auftrag betrifft die Ausführungsplanung sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung eines Schulneubaus zzgl. einer 5-fach Sporthalle mit ergänzenden Nutzungen als s.g. "Quartiershaus" und Außenanlagen. Die Bruttogeschossfläche des Schulgebäudes beträgt ca. 19.000 m2 und die der Sporthalle ca. 7.000 m2. Die Schulhofüberdachung macht zusätzlich ca. 2.600 m2 aus. Der Auftraggeber hat die Planungen der LPH 1-4 nach HOAI, die funktionale Leistungsbeschreibung sowie Leitdetails von einem Generalplaner erstellen lassen. Auf dieser Grundlage soll der Auftragnehmer die erforderlichen Ausführungsplanungen erstellen und den Bau errichten. Besonderheiten des Auftrags sind insbesondere: - Alle wesentlichen Abbruchmaßnahmen auf dem Grundstück wurden durchgeführt. - Die Neubauten sind nicht unterkellert - Das Schulgebäude ist als Stahlbeton-Skelettkonstruktion aus Stützen und Flachdecken mit wenigen, tragenden und aussteifenden Kernwänden geplant - Die Gründung des Schulgebäudes ist auf einer elastisch gebetteten Bodenplatte geplant - Die Schulhofüberdachung besteht aus einer wannenartigen Decke und Stützen aus Stahlbeton. Am Gebäude wird das Vordach mittels Isokörben verbunden. Die Gründung unterhalb der Stützen ist über Einzelfundamente geplant. - Die Gründung der Sporthalle/ Quartiershaus im Stützenbereich über Einzelfundamente in Kombination mit Streifenfundamenten sowie einer elastisch gebetteten Bodenplatte geplant - Das Hallentragwerk der Sporthalle / Quartiershaus besteht in beiden Hallenteilen aus einem Satteldachträger aus Holz-Ober- und Untergurten, sowie Vertikal- und Diagonalstäben. Die Dachauflage wird durch ein akustisch wirksames Trapezblech hergestellt. Die Binder der 3-Feld Halle werden auf Stahlbetonstützen aufgelagert, die an den Binderköpfen mittels der Balken zug- und druckfest miteinander verbunden werden. Die Binder der 2-Feld Halle werden auf der Stahlbetoninnenwand und den Fassadenstützen aufgelagert. Im Technikraum wird aufgrund der geringen Stützenweite ein reiner Brettschichtholzbinder eingesetzt. Die Giebelwände werden als Stahlbetonwände ausgeführt, die im Erdgeschoß und im zweiten Obergeschoß in Stützen aufgelöst werden. Die Geschoßdecke über dem Erdgeschoß wird als Stahlbetondecke ausgeführt. Diese gibt ihre Lasten an Stahlbeton- und Mauerwerkswände und an die Stahlbetonstützen in den Fassaden ab. Im Bereich der Aula werden unterhalb der Stahlbetondecke Spannbetonbalken zur stützenfreien Ausbildung eingesetzt. - Auf dem Dach der Sporthalle / Quartiershaus ist eine PV- Anlage geplant. - Auf der Schulhofüberdachung ist eine repräsentative Dachbegründung geplant. - Beide Gebäude sind in der bauphysikalischen Qualität nach GEG und den erhöhten Anforderungen nach BEG 40 geplant - Schulgebäude und Sporthalle / Quartiershaus erhalten eine vollflächige, mechanische Belüftung mit hoch effizienter Wärmerückgewinnung - Die Wärmeversorgung erfolgt über ein Erdsondenfeld (Geothermie) mit Luftwärmepumpen - Die Beheizung des Schulgebäudes erfolgt größtenteils zentral über eine flächendeckende Fußbodenheizung. Der rückwärtige Erschließungsriegel wird durch Heizkörper beheizt. - Die Beheizung der Sporthalle / Quartiershaus erfolgt ebenfalls größtenteils über eine Fußbodenheizung. Der dort befindliche Sporthallenbereich erhält Deckenstrahlplatten. Die eingereichte Bauvoranfrage hinsichtlich der Einordnung und Prüfung gemäß BauGB §34 sowie die Zulässigkeit der geplanten Nutzung als Schulstandort mit Sporthalle / Quartiershaus und dem geplanten Maß der baulichen Nutzung wurde mittels Vorbescheids am 07.02.2024 durch die Bauaufsicht Duisburg bestätigt. Der Bauantrag ist seit dem 23.02.2024 eingereicht. Die Genehmigung wird nach derzeitiger Planung spätestens im Oktober 2024 erwartet. Die Ausführung soll zwischen dem 1. Quartal 2025 und dem 2. Quartal 2027 erfolgen. Die Leistungen werden zu einem Pauschalfestpreis vergeben. Eine Koppelung der Vergütung an einen Index ist zu verhandeln. Nähere Informationen zum Bauvorhaben können der beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen. Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen werden zügig beantwortet. Der Auftraggeber bündelt die Nutzeranforderungen und ist für den Auftragnehmer der alleinige Ansprechpartner. Auch während der Bauphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2024
Ende
30.06.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).