Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur
Mehr Details
Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet
Geändert: Änderung der anrechenbaren Herstellkosten unter Punkt 5.1.9 "Eignungskriterien

Umbaumaßnahme Grundschule Sandweier zur Ganztagesschule - Technische Ausrüstung Elektrotechnik

Stadtverwaltung Baden-Baden, Hochbauamt · Baden-Baden · Baden-Württemberg

Angebote bis 15.06.2026, 11:00 Uhr (noch 10 Tage)

🎯 Persönlicher Treffer-Check

Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Baden-Württemberg passen zu Ihrem Unternehmen?

30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.

Neue Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" — jede Woche per Email

Kostenlos · 1 Email pro Woche · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform

Beschreibung

Gesucht wird ein qualifiziertes Ingenieurbüro oder eine Bietergemeinschaft, welche/s die erforderliche Fachplanung gemäß HOAI übernimmt. Leistungsbild: Technische Ausrüstung - Elektrotechnik

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Gesucht wird ein Ingenieurbüro oder eine Bietergemeinschaft für die Fachplanung der technischen Ausrüstung im Bereich Elektrotechnik im Rahmen des Umbaus einer Grundschule zur Ganztagesschule.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Umbaumaßnahme Grundschule Sandweier zur Ganztagesschule - Technische Ausrüstung Elektrotechnik
  • Preis nach Wichtigkeit

    Honorarbogen / Honorarangebot (30 %)

  • Qualität nach Wichtigkeit

    Personalkonzept (20 %) a) Darstellung der Qualifikation und Erfahrung aller Mitglieder des vorgesehenen Planungsteams. (Wichtungsfaktor 1) b) Besonderes Augenmerk wird hierbei auf den Projektleiter sowie den stellvertretenden Projektleiter gelegt. Die Erfahrungen sind durch personenbezogene Referenzprojekte des Projektleiters sowie seines Stellvertreters darzustellen. (Wichtungsfaktor 2) c) Beschreibung der Zusammensetzung des Planungsteams über die verschiedenen Leistungsphasen hinweg. (Wichtungsfaktor 3) d) Darstellung eines Organigramms mit Vertretungsregelungen. (Wichtungsfaktor 1) e) Darstellung wie flexibel auf Änderungen des Bauablaufes reagiert werden kann. (Wichtungsfaktor 1) f) Nachgewiesene Kenntnisse des Bieters zur Thematik „Nachhaltigkeit“ können über entsprechende Zertifikate oder Referenzprojekte erfolgen. (Wichtungsfaktor 1)

  • Qualität nach Wichtigkeit

    Konzept zur Herangehensweise (50 %) a) Qualität: Der Bieter hat darzulegen, wie eine qualitativ hochwertige Planungsleistung nach den Vorgaben des Auftraggebers sichergestellt wird. Insbesondere folgende Qualitäten sind zu beachten: Strukturierte Planungsprozesse durch den Einsatz erfahrener Fachplaner zum Beispiel mit Prüf- und Freigabeprozessen; Wegeführung und Gestaltung hinsichtlich der Berücksichtigung von Nutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit, Sicherheit und gestalterischer Qualität. Zudem werden Ausführungen zur Präsenz vor Ort während der Ausführungsphase erwartet. (Wichtungsfaktor 2) b) Kosten: Der Bieter hat darzulegen, wie eine kostengerechte planerische und bauliche Umsetzung sichergestellt wird. Es werden Ausführungen im Umgang mit Kostenrisiken und Kostenverfolgung erwartet. (Wichtungsfaktor 2) c) Termine: Der Bieter hat darzulegen, wie eine termingerechte planerische und bauliche Umsetzung sichergestellt wird. Dabei soll das Konzept aufzeigen, wie die möglichst rasche planerische Umsetzung der Planung erfolgt, um den vorgesehenen Terminplan einzuhalten. (Wichtungsfaktor 2) d) Projektrisiken: Der Bieter hat darzulegen, wie mit Projektrisiken umgegangen wird und diese zielführend für alle am Projekt Beteiligten gelöst werden können. (Wichtungsfaktor 1) e) Kommunikation: Der Bieter hat darzulegen, wie die Kommunikation mit dem Auftraggeber und die Überwachung der bauausführenden Firmen erfolgt. (Wichtungsfaktor 1)

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eignungsanforderung

    Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung: - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - Mindestjahresumsatz des Unternehmens - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte - Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzprojekte) - Angaben zur Zahl der Beschäftigten des Unternehmens - Angaben zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung - Nachweis eines eigenen Qualitätsmanagementsystem (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: Die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß dem Dokument „Aufforderung zur Angebotsabgabe - Teil 2“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5). (4) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (5) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den Nachweis einer Berufshaftpflflichtversicherung einreichen. Folgende Deckungssummen gelten hierbei als Mindestanforderung: -> Mindest-Deckungssumme für Personenschäden: 2.000.000,00 EUR brutto, -> Mindest-Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 500.000,00 EUR brutto. - Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 120.000,00 EUR netto Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe Angaben zur abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. zu besuchten Fortbildungen der Projektleitung sowie der stellvertretenden Projektleitung einreichen. - Der Bieter muss innerhalb der unten genannten Zeiträume mindestens folgende Leistungen (Referenzen) erbracht haben: Vorlage mindestens einer Referenz über Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4–5) gemäß § 55 HOAI, Honorarzone II oder höher, in den Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 8. Die Referenz muss hinsichtlich Planungsinhalt und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die anrechenbaren Herstellkosten sollen mindestens 250.000 EUR netto betragen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme darf nicht vor dem 01.01.2018 erfolgt sein. Es werden auch Referenzen gewertet, bei denen die Leistungen überwiegend in den genannten Leistungsphasen erbracht wurden. Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!): - Honorarbogen / Honorarangebot - Personalkonzept - Konzept zur Herangehensweise

  • Eignungsanforderung

    Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung: - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - Mindestjahresumsatz des Unternehmens - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte - Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzprojekte) - Angaben zur Zahl der Beschäftigten des Unternehmens - Angaben zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung - Nachweis eines eigenen Qualitätsmanagementsystem (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: Die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß dem Dokument „Aufforderung zur Angebotsabgabe - Teil 2“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5). (4) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (5) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den Nachweis einer Berufshaftpflflichtversicherung einreichen. Folgende Deckungssummen gelten hierbei als Mindestanforderung: -> Mindest-Deckungssumme für Personenschäden: 2.000.000,00 EUR brutto, -> Mindest-Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 500.000,00 EUR brutto. - Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 120.000,00 EUR netto Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe Angaben zur abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. zu besuchten Fortbildungen der Projektleitung sowie der stellvertretenden Projektleitung einreichen. - Der Bieter muss innerhalb der unten genannten Zeiträume mindestens folgende Leistungen (Referenzen) erbracht haben: Vorlage mindestens einer Referenz über Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4–5) gemäß § 55 HOAI, Honorarzone II oder höher, in den Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 8. Die Referenz muss hinsichtlich Planungsinhalt und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die anrechenbaren Herstellkosten sollen mindestens 250.000 EUR netto betragen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme darf nicht vor dem 01.01.2018 erfolgt sein. Es werden auch Referenzen gewertet, bei denen die Leistungen überwiegend in den genannten Leistungsphasen erbracht wurden. Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!): - Honorarbogen / Honorarangebot - Personalkonzept - Konzept zur Herangehensweise

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Eignungsanforderung

    Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung: - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - Mindestjahresumsatz des Unternehmens - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte - Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzprojekte) - Angaben zur Zahl der Beschäftigten des Unternehmens - Angaben zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung - Nachweis eines eigenen Qualitätsmanagementsystem (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: Die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß dem Dokument „Aufforderung zur Angebotsabgabe - Teil 2“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5). (4) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (5) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den Nachweis einer Berufshaftpflflichtversicherung einreichen. Folgende Deckungssummen gelten hierbei als Mindestanforderung: -> Mindest-Deckungssumme für Personenschäden: 2.000.000,00 EUR brutto, -> Mindest-Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 500.000,00 EUR brutto. - Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 120.000,00 EUR netto Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe Angaben zur abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. zu besuchten Fortbildungen der Projektleitung sowie der stellvertretenden Projektleitung einreichen. - Der Bieter muss innerhalb der unten genannten Zeiträume mindestens folgende Leistungen (Referenzen) erbracht haben: Vorlage mindestens einer Referenz über Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4–5) gemäß § 55 HOAI, Honorarzone II oder höher, in den Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 8. Die Referenz muss hinsichtlich Planungsinhalt und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die anrechenbaren Herstellkosten sollen mindestens 250.000 EUR netto betragen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme darf nicht vor dem 01.01.2018 erfolgt sein. Es werden auch Referenzen gewertet, bei denen die Leistungen überwiegend in den genannten Leistungsphasen erbracht wurden. Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!): - Honorarbogen / Honorarangebot - Personalkonzept - Konzept zur Herangehensweise

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung: - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - Mindestjahresumsatz des Unternehmens - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte - Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzprojekte) - Angaben zur Zahl der Beschäftigten des Unternehmens - Angaben zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung - Nachweis eines eigenen Qualitätsmanagementsystem (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: Die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß dem Dokument „Aufforderung zur Angebotsabgabe - Teil 2“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5). (4) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (5) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den Nachweis einer Berufshaftpflflichtversicherung einreichen. Folgende Deckungssummen gelten hierbei als Mindestanforderung: -> Mindest-Deckungssumme für Personenschäden: 2.000.000,00 EUR brutto, -> Mindest-Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 500.000,00 EUR brutto. - Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 120.000,00 EUR netto Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe Angaben zur abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. zu besuchten Fortbildungen der Projektleitung sowie der stellvertretenden Projektleitung einreichen. - Der Bieter muss innerhalb der unten genannten Zeiträume mindestens folgende Leistungen (Referenzen) erbracht haben: Vorlage mindestens einer Referenz über Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4–5) gemäß § 55 HOAI, Honorarzone II oder höher, in den Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 8. Die Referenz muss hinsichtlich Planungsinhalt und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die anrechenbaren Herstellkosten sollen mindestens 250.000 EUR netto betragen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme darf nicht vor dem 01.01.2018 erfolgt sein. Es werden auch Referenzen gewertet, bei denen die Leistungen überwiegend in den genannten Leistungsphasen erbracht wurden. Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!): - Honorarbogen / Honorarangebot - Personalkonzept - Konzept zur Herangehensweise

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung: - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - Mindestjahresumsatz des Unternehmens - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte - Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzprojekte) - Angaben zur Zahl der Beschäftigten des Unternehmens - Angaben zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung - Nachweis eines eigenen Qualitätsmanagementsystem (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: Die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß dem Dokument „Aufforderung zur Angebotsabgabe - Teil 2“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5). (4) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (5) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den Nachweis einer Berufshaftpflflichtversicherung einreichen. Folgende Deckungssummen gelten hierbei als Mindestanforderung: -> Mindest-Deckungssumme für Personenschäden: 2.000.000,00 EUR brutto, -> Mindest-Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 500.000,00 EUR brutto. - Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 120.000,00 EUR netto Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe Angaben zur abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. zu besuchten Fortbildungen der Projektleitung sowie der stellvertretenden Projektleitung einreichen. - Der Bieter muss innerhalb der unten genannten Zeiträume mindestens folgende Leistungen (Referenzen) erbracht haben: Vorlage mindestens einer Referenz über Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4–5) gemäß § 55 HOAI, Honorarzone II oder höher, in den Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 8. Die Referenz muss hinsichtlich Planungsinhalt und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die anrechenbaren Herstellkosten sollen mindestens 250.000 EUR netto betragen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme darf nicht vor dem 01.01.2018 erfolgt sein. Es werden auch Referenzen gewertet, bei denen die Leistungen überwiegend in den genannten Leistungsphasen erbracht wurden. Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!): - Honorarbogen / Honorarangebot - Personalkonzept - Konzept zur Herangehensweise

  • Nachunternehmer-Anteil

    Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung: - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - Mindestjahresumsatz des Unternehmens - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte - Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzprojekte) - Angaben zur Zahl der Beschäftigten des Unternehmens - Angaben zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung - Nachweis eines eigenen Qualitätsmanagementsystem (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: Die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß dem Dokument „Aufforderung zur Angebotsabgabe - Teil 2“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5). (4) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (5) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den Nachweis einer Berufshaftpflflichtversicherung einreichen. Folgende Deckungssummen gelten hierbei als Mindestanforderung: -> Mindest-Deckungssumme für Personenschäden: 2.000.000,00 EUR brutto, -> Mindest-Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 500.000,00 EUR brutto. - Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 120.000,00 EUR netto Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe Angaben zur abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. zu besuchten Fortbildungen der Projektleitung sowie der stellvertretenden Projektleitung einreichen. - Der Bieter muss innerhalb der unten genannten Zeiträume mindestens folgende Leistungen (Referenzen) erbracht haben: Vorlage mindestens einer Referenz über Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4–5) gemäß § 55 HOAI, Honorarzone II oder höher, in den Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 8. Die Referenz muss hinsichtlich Planungsinhalt und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die anrechenbaren Herstellkosten sollen mindestens 250.000 EUR netto betragen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme darf nicht vor dem 01.01.2018 erfolgt sein. Es werden auch Referenzen gewertet, bei denen die Leistungen überwiegend in den genannten Leistungsphasen erbracht wurden. Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!): - Honorarbogen / Honorarangebot - Personalkonzept - Konzept zur Herangehensweise

Sicherheit & Versorgung

  • Eignungsanforderung

    Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung: - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - Mindestjahresumsatz des Unternehmens - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte - Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzprojekte) - Angaben zur Zahl der Beschäftigten des Unternehmens - Angaben zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung - Nachweis eines eigenen Qualitätsmanagementsystem (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: Die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß dem Dokument „Aufforderung zur Angebotsabgabe - Teil 2“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5). (4) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (5) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den Nachweis einer Berufshaftpflflichtversicherung einreichen. Folgende Deckungssummen gelten hierbei als Mindestanforderung: -> Mindest-Deckungssumme für Personenschäden: 2.000.000,00 EUR brutto, -> Mindest-Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 500.000,00 EUR brutto. - Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 120.000,00 EUR netto Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe Angaben zur abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. zu besuchten Fortbildungen der Projektleitung sowie der stellvertretenden Projektleitung einreichen. - Der Bieter muss innerhalb der unten genannten Zeiträume mindestens folgende Leistungen (Referenzen) erbracht haben: Vorlage mindestens einer Referenz über Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4–5) gemäß § 55 HOAI, Honorarzone II oder höher, in den Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 8. Die Referenz muss hinsichtlich Planungsinhalt und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die anrechenbaren Herstellkosten sollen mindestens 250.000 EUR netto betragen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme darf nicht vor dem 01.01.2018 erfolgt sein. Es werden auch Referenzen gewertet, bei denen die Leistungen überwiegend in den genannten Leistungsphasen erbracht wurden. Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!): - Honorarbogen / Honorarangebot - Personalkonzept - Konzept zur Herangehensweise

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstr. 17 76131 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau- oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 10 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Frist nicht verpassen?

    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

    Watchlist buchen →
  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.126 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 140.117 €
Median 228.415 €
Oberes Quartil 570.006 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Stadtverwaltung Baden-Baden, Hochbauamt · Baden-Baden

vergabe@baden-baden.de
+49 7221 932530

Stammdaten
Angebotsfrist 15.06.2026, 11:00 Uhr (noch 10 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 17.05.2026
  2. Angebotsfrist 15.06.2026
  3. Wertung ca. 16.06.2026
  4. Vertragsabschluss typisch ca. 30.06.2026

    Ø 44 Tage nach Publikation · Branchen-Median

Schätzungen basieren auf 28860 vergleichbaren Vergaben in Bauwesen & Infrastruktur. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 2026/060
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Stadtverwaltung Baden-Baden, Hochbauamt
Standort Baden-Baden, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 17.05.2026
CPV-Code 71321000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Baden-Baden
Laufzeit 01.09.2026 – 31.03.2029
Bindefrist (?) 60 Tage
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 240.316 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.406 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadtverwaltung Baden-Baden, Hochbauamt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →