AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 18:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7585ed9f-eaa7-44f4-a1e7-0925e096cc06/

Mobiler Magnetresonanztomograph mit einer Magnetfeldstärke von 1,5T inklusive und integriert in einen Anhänger/Trailer und zum Andocken an eine stationäre Basiseinheit

Notice-ID: 7585ed9f-eaa7-44f4-a1e7-0925e096cc06 · Procedure-ID: 9d27a324-63d1-4918-bbdb-81ed7d3a6c0b

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Stammdaten

Auftraggeber
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., vertreten durch den Geschäftsführenden Direktor Prof. Dr. Ralph Hertwig, hier handelnd für das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin
Veröffentlicht
27.01.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33111610 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung (MPIB) benötigt zur Ergänzung seiner bestehenden bildgebenden Infrastruktur einen kompatiblen, mobilen Magnetresonanztomograph mit einer Magnetfeldstärke von 1,5T inklusive und integriert in einen Anhänger/Trailer und zum Andocken an eine stationäre Basiseinheit. Zusätzlich anzubieten ist ein Wartungsvertrag.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
27.01.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 06.02.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, Postanschrift: 80534 München Hausanschrift: Maximilianstr. 39, 80538 München, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).