Vergeben Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag Verteidigung & Sicherheit Grüne Vergabe

Rahmenvertrag Flaggenzeremoniell

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel · Brandenburg · Untere Bundesbehörde

Vergabe-Ergebnis

Näser GmbH & Co.Krawattenfabrik KG

Auftragnehmer

Auftragsvolumen (Rahmen) 3.022.474 €
Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 01.04.2026

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Rahmenvertrag für protokollarische Dienstleistungen bei Besuchen ausländischer Staatsoberhäupter und hochrangiger Persönlichkeiten.
  • Leistungen umfassen Beflaggung, Verlegung roter Teppiche, Aufstellen von Podesten und Abkordelungen.
  • Auftraggeber ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten mit Erfüllungsort in Schönefeld.
  • Verfahrensart ist eine nicht offene, wettbewerbliche Ausschreibung mit vorherigem Teilnahmewettbewerb.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenden Rahmenvertrages ist die protokollarische Beflaggung, Verlegung roter Teppiche, das Aufstellen von Podesten und Abkordelungen aus Anlass von Besuchen ausländischer Staatsoberhäupter, Regierungschefinnen und Regierungschefs, Außenministerinnen und Außenminister sowie diesen gleichgestellten Persönlichkeiten

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Klimaschutz
Soziale Kriterien
  • ILO-Kernarbeitsnormen
KMU-Anteil der Bieter

1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Rahmenvertrag Flaggenzeremoniell
  • Preis 100 %

    Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Dies setzt voraus, dass alle Kriterien/Mindestanforderungen an die zu erbringende Leistung erfüllt werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Näser GmbH & Co.Krawattenfabrik KG
    Auftragsvolumen (Rahmen) 3.022.474 €

    1 Veröffentlichung

    • 08.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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3.022.474 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer VS-2026-0003
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Brandenburg an der Havel, Brandenburg
Veröffentlicht 08.04.2026
CPV-Codes (2) 75211000 · Öffentliche Verwaltung
75211100 · Öffentliche Verwaltung
(Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 3,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Schönefeld
Laufzeit 01.04.2026 – 31.03.2033
Verlängerungsoption bis zu 3× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Näser GmbH & Co.Krawattenfabrik KG · Falkensee

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Auftragnehmer (?)
Näser GmbH & Co.Krawattenfabrik KG
Vertrag 01.04.2026

Ø Bieter in der Branche 3.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 45.759 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.433 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 43%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel

eu-vergabe@bfaa.bund.de
+49 3018473016324