AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 09:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/75b29d7b-01e3-41f4-bca2-41d2d576b1d9/

Neubau Grundschule Bechtolsheim

Notice-ID: 75b29d7b-01e3-41f4-bca2-41d2d576b1d9 · Procedure-ID: dc465768-00f9-4ce8-818b-d50b238f17db

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Alzey
Veröffentlicht
16.08.2024
Frist (Submission)
01.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45443000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Alzey-Land ist Trägerin der Grundschule in Bechtolsheim. Die Grundschule in Bechtolsheim muss räumlich auf eine zweizügige Grundschule erweitert werden. Für das Schulgebäude hat man sich nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für einen Neubau entschieden. Hier werden jetzt WDVS Klinkerarbeiten ausgeschrieben. Diese umfassen im Wesentlichen folgende Arbeiten: - 74 m² Sockelplatte, Hartschaum EPS 035 - 872m² Steinwolle-Dämmplatte WLG035 - 872m² Mineralische Armierung mit groben Gewebe - 872m² Klinkerriemchen Fassade - 241m² Zusätzlicher Feuchteschutz im Sockelbereich

Vertragslaufzeit

Beginn
28.07.2025
Ende
10.10.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
91 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, -Vergabekammer -, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).