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Generalplanung RKS Halle-Eichenberg; 3. BA Bf. Nordhausen, Lph 3-7
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Los 1 VergebenGeneralplanung RKS Halle-Eichenberg; 3. BA Bf. Nordhausen, Lph 3-7🏆 ISB Ingenieurgesellschaft für - Sicherungstechnik und Bau mbH · Dresden
- ISB Ingenieurgesellschaft für - Sicherungstechnik und Bau mbH · Dresden
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Generalplanung RKS Halle-Eichenberg; 3. BA Bf. Nordhausen, Lph 3-7
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.------------- Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: Planung bauliche Anlagen: Planung Verkehrsanlagen Fahrbahn, Planung Verkehrsanlage Bahnübergänge. Planung Oberleitungsanlagen: Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen. Planung Leit- und Sicherungstechnik: Planung LST - Anlagen. Planung elektrotechnische Anlagen: Planung von elektrotechnischen Energieanlagen, Planung elektrischer Weichenheizanlagen. Siehe auch unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen.------------- Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.------------- Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.------------- Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.------------- Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. ------------- Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.------------- Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.------------- Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.------------- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.------------- Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehrfestgestellt werden. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG einen Musterteilnahmeantrag zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/heruntergeladen werden kann.------------- Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.------------- Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme------------- Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme------------- Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf die eingegangenen Angebote innerhalb des Zuschlagskriteriums den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.------------- weiter siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
80%-Wichtung des Angebotspreises (übertragene + optionale Leistungen) Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt: - 5 Punkte erhält der niedrigste Angebotspreis. - 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises. - Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert. ------------- 20%-Wichtung des Querschnittswertes aller Stundensätze gem. Ing.-Vertrag § 9.4 Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt: - 5 Punkte erhält der niedrigste Querschnittswert der angebotenen Stundensätze. - 0 Punkte erhält höchste Querschnittswert der angebotenen Stundensätze. - Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert. ------------- Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein. Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
13 Veröffentlichungen
- 25.03.2026 17 Im Hauptvertrag ist gemäß §18 (1a) AEG eine genehmigungsfreie Ausführungsplanung vorgesehen. Im weiteren Projektverlauf stellte sich jedoch heraus, dass im Zuge planrechtsfreien Bauens für jede Einzelmaßnahme mit den Fallgruppen 1a, 1b und 1c separate Unterlagen zur Projektvorstellung zu erstellen sind. Um die diversen Themen aus sämtlichen Bereichen der Planung in jeweils einer Bauinformationsmappe darstellen zu können, muss der entsprechende Bearbeiter mit der kompletten Planung vertraut sein. Aus diesem Grund ist eine Ausarbeitung sinnvoll nur vom Aufsteller der Planung zu bewerkstelligen. Einem anderen als dem derzeitigen Planer die Bauinformationsmappen in Auftrag zu geben, ist technisch nur schwer möglich, da ein Dritter vom derzeitigen Planer erst in die Planung eingearbeitet werden müsste, um die Sachverhalte schlüssig darzustellen. Dies würde im laufenden Planungsprozess unnötig extra Kapazitäten binden und den Projektverlauf verzögern..
- 26.02.2026 21 Die Planungen des Medientunnels und der Stützwand sind direkt mit den bisherigen Planungen zum ESTW-Gebäude und dessen Umfeld verbunden. Beide Leistungen greifen ineinander bzw. bedingt die Planung von Medientunnel und Stützwand eine Änderung der Planung des Umfelds. Dem derzeitigen Planer eine Änderung seiner Ergebnisse und einem Dritten die Planung von Medientunnel und Stützwand aufzugeben, ist technisch nicht möglich, da Ergänzung und Anpassung desselben Objekts einen iterativen Prozess erfordern, der nur aus einer Hand sinnvoll möglich ausgeführt werden kann. Die Einarbeitung eines Dritten in vorliegende Ergebnisse und die Koordination zweier Planer desselben Objekts wäre ähnlich kostenintensiv wie die Planung selbst. 22 Geplant war, die Gleise 19 und 1N bereits im Rahmen der vorgezogenen Maßnahmen zurückzubauen. Infolgedessen wurden diese Gleise bei der Ausführungsplanung Kabeltiefbau nicht als Bestand berücksichtigt. Nach Rückmeldung des Verantwortlichen BVB Bau sind jedoch die Gleise 19 und 1N aufgrund des fehlenden Planrechts weiterhin als im Bestand befindlich anzusehen und die Kabeltiefbauplanung entsprechend darauf auszurichten. Die Änderung der Planung des Kabeltiefbaus greift zweifelsfrei in die eigentliche Planung des Kabeltiefbaus ein, welche bisher noch nicht komplett abgeschlossen werden konnte. Einem anderen als dem derzeitigen Planer die Änderungen zu übertragen, ist technisch nur schwer möglich, da Planung und Anpassung desselben Objekts einen iterativen Prozess erfordern, der nur aus einer Hand sinnvoll ausgeführt werden kann. Die Einarbeitung eines Dritten in vorliegende Ergebnisse und die Koordination zweier Planer desselben Objekts wäre ähnlich kostenintensiv wie die Planung selbst.
- 11.02.2026 18 - Diese Leistungen dienen der Umsetzung denkmalschutzrechtlicher Belange. Ein Auftragnehmerwechsel bedeutet zusätzlichen Koordinationsaufwand, Einarbeitungs- und Schnittstellenverluste. Ein neuer Auftragnehmer müsste zunächst die bestehende Planungs- und Datenbasis nachvollziehen Ein neuer Auftragnehmer müsste die Datengrundlage (einschließlich Punktwolken, DGM, Bestandsmodellierung bis hin zu CityGML) des derzeitigen Auftragnehmers übernehmen, was zu Zuständigkeits- und Haftungsschnittstellen führt.Da die Bearbeitung im laufenden Betrieb erfolgt und Sperrpausen nicht in ausreichendem Umfang verfügbar sind, wäre eine Terminkoordination der Leistungen mit weiteren Beteiligten erschwert bis unmöglich.
- 13.11.2025 Die zusätzlichen Baugrunduntersuchungen sowie die zu den bereits beauftragten Baugrunduntersuchungen notwendigen Kampfmittelsondierungen im Verdachtsbereich einem anderen als dem bisherigen AN im Bereich Baugrund des Projektes RKS Halle-Eichenberg, BA3 zu übergeben, ist nicht sinnvoll. Die Kampfmittelsondierungen finden im selben Bereich wie die bereits beauftragten Baugrundsondierungen statt und stehen direkt mit diesen in Verbindung. Bei zwei verschiedenen Auftragnehmern entstünden hier Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der verschiedenen Leistungen im selben Arbeitsraum. Es ist eine enge logistische Kooperation zwischen den beiden Arbeitsbereichen notwendig, welche auf diesem engen Raum durch zwei verschiedenen Arbeitnehmer nicht zu gewährleisten ist. Auch die vergleichsweise wenigen zusätzlichen Baugrundsondierungen sind in einem Bereich des Bfs Nordhausen, in welchem der ursprüngliche AN bereits tätig ist. Die entsprechend notwendigen Geräte und Maschinen sind bereits vor Ort.
- 22.09.2025 08 (AG), 2411108 (AN) - Die zusätzliche Umweltplanung für die oben genannten Bahnübergänge ist eine wichtige Komponente für die Erreichung der Projektziele. Die Firma ISB ist bereits mit der Generalplanung beauftragt und es muss sichergestellt werden, dass in Bezug auf eine engmaschige Planung keine zusätzlichen Schnittstellen entstehen. Darüber hinaus müssten einem neuen AN auch die benötigten Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung der zusätzlichen Unterlagen müsste in diesem Fall auch finanziell vergütet werden. Ein zusätzliche AN würde somit den Planungsablauf der Gesamtmaßnahme erheblich verzögern, was auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
- 16.09.2025 AvL 13 Die Planungen für die vorgezogenen Umweltmaßnahmen einem anderen als dem eigentlichen Entwurfsplaner des Projektes RKS Halle-Eichenberg, BA3 zu übergeben, ist nicht sinnvoll. Die Umwelt-Planungen beruhen auf der Entwurfsplanung, welche jedoch noch in Bearbeitung ist. Einem Dritten diese Planung aufzugeben, ist technisch nicht möglich, da Ergänzung, Anpassung und Erweiterung am selben Objekt ein iterativer Prozess ist, der nur aus einer Hand sinnvoll möglich ausgeführt werden kann. Die Einarbeitung eines Dritten in vorliegende Ergebnisse und die Koordination zweier Planer desselben Objekts wäre ähnlich kostenintensiv wie die Planung selbst. AvL 014 Die Erstellung der Antragsunterlagen für die untere Denkmalschutzbehörde einem anderen als dem eigentlichen Entwurfsplaner des Projektes RKS Halle-Eichenberg,BA3 zu übergeben, ist nicht sinnvoll. Die Antrags- und dabei notwendigen Planunterlagen beruhen auf der Entwurfsplanung, welche jedoch noch in Bearbeitung ist. Einen Dritten mit der Erstellung des Antrags zu beauftragen, wäre sehr kostenintensiv, da der neue Planer durch den gegenwärtigen erst in die Gegebenheiten des Bahnhofs Nordhausen eingearbeitet werden müsste, die Kosten dessen entsprächen etwa den Kosten der eigentlichen Planung. Zudem sind die weitreichenden Kenntnisse des jetzigen Planers über die derzeitigen und zukünftig geplanten Abläufe im Bahnhof Nordhausen unabdingbar, um fundierte und überzeugende Argumentationen und Begründungen zum unbedingten Rückbau des Stellwerks in den Antragsunterlagen und in Vor-Ort-Gesprächen abgeben zu können, die wiederum wesentlich sind für einen Erfolg bezüglich der Genehmigung des Abrisses.
- 08.09.2025 Original-Veröffentlichung
- 05.09.2025 AvL 11 Die zusätzliche Planung für das Modulgebäude ist eine wichtige Komponente für die Erreichung der Projektziele. Die Firma ISB ist bereits mit der Generalplanung beauftragt und es muss sichergestellt werden, dass in Bezug auf eine engmaschige Planung keine zusätzlichen Schnittstellen entstehen. Darüber hinaus müssten einem neuen AN auch die benötigten Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung der zusätzlichen Unterlagen müsste in diesem Fall auch finanziell vergütet werden. Ein zusätzliche AN würde somit den Planungsablauf der Gesamtmaßnahme erheblich verzögern, was auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
- 26.08.2025 Die zusätzliche Planung für das Gewerk Verkehrsanlagen für den oben genannten Bahnübergang ist eine wichtige Komponente für die Erreichung der Projektziele. Die Firma ISB ist bereits mit der Generalplanung beauftragt und es muss sichergestellt werden, dass in Bezug auf eine engmaschige Planung keine zusätzlichen Schnittstellen entstehen. Darüber hinaus müssten einem neuen AN auch die benötigten Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung der zusätzlichen Unterlagen müsste in diesem Fall auch finanziell vergütet werden. Ein zusätzliche AN würde somit den Planungsablauf der Gesamtmaßnahme erheblich verzögern, was auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
- 25.08.2025 Die hier gegenständlichen Leistungen im Zusammenhang des BÜs km 0,67 der Strecke 6722 in Berga-Kelbra sind nicht Inhalt des mit dem Ing.-Büros geschlossenen Hauptvertrages. Nach umfangreichen Abstimmungen mit den beteiligten Behörden, Stakeholdern und des EBA, ist es aus Gründen der Gefahrenabwehr zwingend erforderlich, die hier gegenständliche Umfahrung zur B 85 zu planen und umzusetzen. Nur so kann eine Überlastung und Gefahrenlage im unmittelbaren Kreuzungsbereich der B 85 und der Bahnstrecke 6722 vermieden werden. Der regelkonforme Umbau des BÜ ist unmittelbar Voraussetzung für Planung und Realisierung des künftigen ESTW-A Berga-Kelbra. Somit ist der Bahnübergang eine kritische Komponente und Vorbedingung für die rechtzeitige Erreichung der Projektziele und einer Gesamt-IBN aller neuen elektronischen Stellwerke. Darüber hinaus ist die Firma ISB bereits mit der technischen Planung des BÜ betraut und es muss sichergestellt werden, dass in Bezug auf eine engmaschige Planung keine zusätzlichen Schnittstellen entstehen.
- 25.03.2025 AvL03: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile einwirken, da aufbauend auf den Erkenntnissen der Variantenuntersuchung Einbindung Gleis 3, Rückschlüsse auf die gewerkeübergreifende Generalplanung zu ziehen sind. Eine separate Vergabe würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und als solches ein zusätzliches Terminrisiko darstellen. Hierdurch bestünde die Gefahr, dass sich die weiterführenden Planungen und in folge der Baubeginn verzögern würden und somit die Erreichbarkeit der Projektziele gefährdet wäre. Im Falle eines Wechsels des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die iterative Zusammenführung der bereits geleisteten Planungsleitungen und der Inhalten, die Bestandteil der Nachtragsleistung sind. Dies birgt die Gefahr, dass aufgrund der Wechselwirkungen zwischen der GU-Planung und der Koordination der Variantenuntersuchung Einbindung Gleis 3 ein hoher Mehraufwand entstünde. Darüber hinaus müssten einem neuen AN auch die benötigten Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung der
- 25.03.2025 AvL05: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile einwirken, da aufbauend auf den Erkenntnissen der Umweltplanung Rückschlüsse auf die weitere Planung des BÜ zu ziehen sind. Eine separate Vergabe würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und als solches ein zusätzliches Terminrisiko darstellen. Hierdurch bestünde die Gefahr, dass sich die weiterführenden Planungen und in folge der Baubeginn verzögern würden und somit die Erreichbarkeit der Projektziele gefährdet wäre. Im Falle eines Wechsels des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die iterative Zusammenführung der bereits geleisteten Planungsleitungen und der Inhalten, die Bestandteil der Nachtragsleistung sind. Dies birgt die Gefahr, dass aufgrund der Wechselwirkungen zwischen der technischen Planung und der Koordination der Umweltplanung des BÜ ein hoher Mehraufwand entstünde. Darüber hinaus müssten einem neuen AN auch die benötigten Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung der zusätzlichen Unterlagen müsste in diesem Fall auch finanziell vergütet werden. Ein zusätzliche AN würde somit den Planungsablauf der Gesamtmaßnahme erheblich verzögern, was auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre
- 20.02.2025 01 - Die Hauptvertragsleistung umfasst im Rahmen einer gewerkeübergreifenden Generalplanung in den Lph 3-7 die Umrüstung und Realisierung der Ausrüstungstechnik des Bahnhofes Nordhausen auf moderne ESTW-Technik sowie die Erichtung eines ESTWZ. Die hier gegenständlichen Leistungen für Baugrundsondierungen und damit einhergehenden erforderlichen bodenphysikalische und chemische Laboruntersuchungen (z.B. für Signalgründungen, Gründung von OLA-Masten, ESTW-Gebäude) sind nicht Inhalt des mit dem Ing.-Büros geschlossenen Hauptvertrages. Für die erfolgreiche Inbetriebnahme eines neuen ESTW-Z in Nordhausen bedarf es einer qualitativen hochwertigen Planung. Als Planungsgrundlage wird ein Baugrundgutachten benötigt. 04 - Die Hauptvertragsleistung umfasst im Rahmen einer gewerkeübergreifenden Generalplanung in den Lph 3-7 die Umrüstung und Realisierung der Ausrüstungstechnik des Bahnhofes Nordhausen auf moderne ESTW-Technik sowie die Erichtung eines ESTWZ. Die hier gegenständlichen Leistungen für die Erweiterung des Untersuchungsgebietes von 50ha auf 135 ha (insg. 85ha) für den Bahnhof Nordhausen stellen eine Leistungserweiterung des Inhaltes des mit dem Ing.-Büros geschlossenen Hauptvertrages dar. Für die erfolgreiche Inbetriebnahme eines neuen ESTW-Z in Nordhausen bedarf es einer qualitativen hochwertigen technischen Planung sowie einer umfassenden umwelttechnischen Planung. Hierfür sind alle erforderlichen Bereiche zu beplanen. Mit Fortschreiten der Planung wurde es erforderlich, ein größeres Gebiet umwelttechnisch zu beplanen (Hintergrund: Erkenntnisse aus Kabeltiefbauplanung). 06 - Bf. Nordhausen Baugrundsondierungen für Planungsleistungen
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Auftragnehmer ISB Ingenieurgesellschaft für - Sicherungstechnik und Bau mbH1 Veröffentlichung
- 26.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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