AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a056baf41c-30bb25b505e86d6c) · Abgerufen am 06.10.2026 07:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/75bfd5b9-d03f-4eb4-bd90-5a2b61bcbc3a/

Neubau Brücke K 227, Bauabschnitt 3, Teilbauwerk 2

Notice-ID: 75bfd5b9-d03f-4eb4-bd90-5a2b61bcbc3a · Procedure-ID: 5166a253-9ffb-4d28-a69b-4ff55282f292

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern, München
Veröffentlicht
09.09.2026
Frist (Submission)
15.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Neubau Brücke K 227, Bauabschnitt 3, Teilbauwerk 2 Neubau des letzten östlichen Mittelteilbauwerkes (Teilbauwerk 2 von 4) im Bauabschnitt III im Verkehrsbereich der bestehenden A3. Das Teilbauwerk 2 überführt die östliche Hauptfahrbahn in Fahrtrichtung Passau über eine Kreisstraße. Hauptabmessungen: Stahlbetonrahmen LW 12m, StW 13,7m, mit Abbruch Bestandsbauwerk, Erdaushub 6500m3, Verbauarbeiten, Tiefgründung mit Bohrpfählen, Asphaltarbeiten auf A3 und Kreisstraße.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
29.11.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).