SecurePIM Lizenzen Rahmenvereinbarung - PR1200170-9940
KI Vergabe von Lizenzen für die Software SecurePIM im Rahmen einer Rahmenvereinbarung.
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg- Vorpommern · Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern · Oberste Landesbehörde
Disy Informationssysteme GmbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung einer digitalen Lösung zur zentralen Datenauswertung in Form der Softwareüberlassung auf Zeit (Hosting beim Auftraggeber, Softwaremiete, d.h. kein SaaS) inkl. Softwarepflege u. Support.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Verlängerung der Angebotsfrist von ursprünglich 02.02.2026, 12:00 Uhr auf 16.02.2026, 12:00 Uhr
Verlängerung der Angebotsfrist von zuletzt 16.02.2026, 12:00 Uhr auf 02.03.2026, 12:00 Uhr. Redaktionelle Anpassungen in Punkt 5.1 dieser Bekanntmachung und Korrektur der Mindesabnahmemenge im Zusammenhang mit der Erstellung der Reports (von "15" auf "30") und Ergänzung eines Hinweistextes. Überarbeitung der Vergabeunterlagen und zur Verfügungstellung als "Version 2".
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Qualitätskriterien gem.Vergabeunterlagen
Preisbewertung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - wie vorliegend - die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
Auftrag wurde zugeschlagen · 70 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
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