Vergeben Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvertrag für Beratungsleistungen im Prozessmanagement für den Freistaat Sachsen

Sächsische Staatskanzlei · Dresden · Sachsen · Oberste Landesbehörde

Vergabe-Ergebnis

PICTURE GmbH

Auftragnehmer

Auftragsvolumen (Rahmen) 6.600.000 €
Eingegangene Angebote 11
Zuschlagsdatum 28.01.2025

Bieter-Übersicht: 11 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: PICTURE GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

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Beschreibung

Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag der Sächsischen Staatskanzlei die Vergabe über Beratungsleistungen im Prozessmanagement für den Freistaat Sachsen durch. Im Ergebnis der Ausschreibung soll ein Dienstleister gebunden werden, der für den Freistaat Sachsen auf rahmenvertraglicher Basis Beratungsleistungen zur Gesamtprojektsteuerung und zu Projekten zum Prozessmanagement im Freistaat Sachsen erbringt.

Änderungen am Verfahren

2 Aktualisierungen

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.

  1. 📅 Frist verlängert

    Verlängerung Angebotsfrist und Änderung Angebotsbindefrist

  2. ✏️ Änderung

    Änderung Geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer und Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne Mehrwertsteuer.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

7 von 11 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (64 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Rahmenvertrag für Beratungsleistungen im Prozessmanagement für den Freistaat Sachsen
  • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. 50 %
    Qualität

    siehe Beschaffungsunterlagen

  • Preis 50 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 303 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer PICTURE GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 24.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Sächsische Staatskanzlei · Dresden

vergabestelle@sid.sachsen.de
+4935132645101

6.600.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer SID 2024-50 SK
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Dresden, Sachsen
Veröffentlicht 24.09.2025
CPV-Code 72220000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 11
starker Wettbewerb (Ø 6,6 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Dresden
Laufzeit 48 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
PICTURE GmbH · Münster

Auftragnehmer (?)
PICTURE GmbH
Vertrag 28.01.2025

Ø Bieter in der Branche 6.6

Historischer Durchschnitt aus 60.394 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.390 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

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Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →