Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren, d.h. Zugang zu einem technisch zuverlässigen und rechtssicheren System eingeräumt wurde, das zur Medienrecherche sowie zum Rechte-/Lizenzmanagement für digitale Pressespiegel, Print- und Onlinebeobachtung sowie Pressespiegeltool/-software eingesetzt wird.
Das Formular in Anlage 10 ist hierfür zu verwenden.
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Es sind mindestens 4 geeignete Referenzen vorzulegen.
Folgende Erfahrungsbereiche müssen mindestens durch die vorgelegten Referenzen abgedeckt werden:
1. Medienrecherche
2. Rechte-/Lizenzmanagement für digitale Pressespiegel
3. Print- und Onlinebeobachtung
4. Pressespiegeltool/-software
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Die Bereiche 1. bis 4. müssen durch Referenzen jeweils zumindest 4 mal belegt werden (Mindestanforderung). Eine Referenz kann zur Abdeckung mehrerer Bereiche verwendet werden.