AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.07.2026 07:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/760d2ada-094e-4e9a-9f90-664e6348a363/

Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1 HOAI 2021, LPH 3 bis 6

Notice-ID: 760d2ada-094e-4e9a-9f90-664e6348a363 · Procedure-ID: 7a1b017a-c4f3-4a3a-9427-18a4d5c8f33a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Schwerin, Schwerin
Veröffentlicht
30.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
269.602 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Geplant ist der Neubau von insgesamt fünf Polizeirevieren bzw. Kriminalkommissariaten an fünf unterschiedlichen Standorten in Massivbauweise. Vier der Gebäude sind als dreigeschossige, eins als viergeschossiger Baukörper ohne Untergeschoss vorgesehen. Für jede Gebäudevariante wird zunächst eine Musterbauplanung erstellt, die anschließend als Grundlage für die Wiederholungsplanungen an den weiteren Standorten dient. Zudem entstehen Kostenvorteile hinsichtlich der Honorare und Zeitvorteile.

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.06.2026
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
ahw Ingenieure GmbH
Vertragsabschluss
29.06.2026
Zuschlagsentscheidung
18.06.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).