Containergestellung und Transport von Abfällen und die Logistik für die Sammelstellen
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Gestellung von Containern, den Transport von Abfällen und die Logistik für Sammelstellen auf 10 Abfallanlagen.
Göttinger Entsorgungsbetriebe · Göttingen · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Kostenlos beobachten →Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen, gesammelt im System Wertstofftonne, aus dem Stadtgebiet Göttingen
Zum 01.01.2024 wurde in der Stadt Göttingen eine Wertstofftonne zur Erfassung von Leichtstoffverpackungen (LVP) aus Metallen, Kunststoffen und Verbundstoffen und zusätzlich stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) eingeführt. Hierfür haben sich die dualen Systembetreiber mit der Stadt Göttingen auf ein Gebietsteilungsmodell geeinigt. Gegenstand der Ausschreibung sind diejenigen Sammelmengen aus dem Teilgebiet der Stadt Göttingen, welche ab dem 01.01.2024 in der Verantwortung der Stadt Göttingen einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden müssen. Die Menge des zu übernehmenden Wertstoffsammelgemisches beläuft sich voraussichtlich auf 1.150 Mg im ausgeschriebenen Vertragszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle für die Übernahme und die
ordnungsgemäße und abschließende Verwertung/Entsorgung des anteiligen Gemisches notwendigen Leistungen, insbesondere die Teilleistungen: • Übernahme des Wertstoffsammelgemisches am Entsorgungszentrum Königsbühl (Kapitel 3.3), • Transport des Abfallgemisches zur Erstbehandlungsanlage bzw. weiteren Behandlungsanlagen, •
ordnungsgemäße und schadlose hochwertige Verwertung des Wertstoffsammelgemisches, • ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. sonstige Entsorgung aller bei der Behandlung des Wertstoffsammelgemisches anfallenden Behandlungsprodukte und Behandlungsreste sowie ggf. Fremd und Störstoffe.
Branche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus dem Stadtgebiet Göttingen für das Jahr 2027.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Handels bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung)
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten,
einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung (UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. €.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der
Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich
entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren.
Erklärung über den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen
in den letzten drei Geschäftsjahren.
der Verwertungs- bzw. Sortieranlagen. Angabe, für welche Kapazität die Behandlungsanlage genehmigt ist. # Angabe der im Leistungszeitraum bereits fest kontrahierten Mengen.
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise (Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind,
um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen) unbedingt einzureichen: • Nachweis der Zertifizierung gem. Entsorgungsfachbetriebeverordnung EfbV (gemäß § 56 KrWG).
Eigenerklärung über die Durchführung der Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen (Wertstofftonne) in Kommunen, Landkreisen oder
Städten in den letzten 3 Jahren mit # Beschreibung des Leistungsumfangs, # Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners, # Masse des verarbeiteten Materials (Sammelgemisch) in Megagramm (Mg), # Auftragszeitraum oder Ausführungszeitraum.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. in offensichtlicher Missbrauch des Antrags oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 474 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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KI Der Auftrag umfasst die mobile Sammlung, Beförderung sowie Verwertung oder Beseitigung von gefährlichen Abfällen für den Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal am Standort Meißen.
KI Ausschreibung zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen für die Gebiete Erz Ost und Erz West.
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