Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Vor-Ort-Begehungen
Land Brandenburg, vertreten durch MLEUV, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU) · Potsdam, OT Groß Glienicke · Brandenburg
Im Rahmen dieses Projektes ist der Zustand der Deiche der folgenden Brandenburger Flüsse und ihrer Nebenflüsse für das gesamte Flussgebiet auf Basis von vorgegebenen Deichsegmenten detailliert zu erfassen und entsprechend zu dokumentieren: Los 1 Spree, Los 2 Lausitzer Neiße, Los 3 Oder, Los 4 Elbe, Los 5 Havel. Ausgeschrieben werden hiermit die Lose 1 und 2. Die Ausschreibung der Lose 3 bis 5 erfolgt sukzessive in den nächsten Jahren und steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. Ziel dieses Projektes ist es, einen Überblick über den Bau- und Erhaltungszustand der Hochwasserschutzdeiche zu erhalten. Dieser Überblick soll anhand vorhandener Unterlagen (Airborne Laserscan-Daten (ALS)) sowie vor Ort aufgenommener Informationen zum aktuellen Zustand (Vor-Ort-Begehungen) erarbeitet werden. Die ermittelten Parameter fließen dann im Nachgang der o.g. Erfassung in eine differenzierte Bewertung der Deiche ein und ein Statusbericht wird erstellt. Dieser Arbeitsschritt erfolgt durch den Auftraggeber (AG) und ist nicht Bestandteil des Auftrages.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die detaillierte Erfassung und Dokumentation des Zustands von Deichen der Spree (Los 1) und Lausitzer Neiße (Los 2) im Land Brandenburg.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
„Das offene Verfahren ist gemäß § 119 Abs. 2 GWB, § 14 Abs. 2 VgV eines der Regelverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Mit dem offenen Verfahren wendet sich der Auftraggeber auf Grundlage einer europaweiten Bekanntmachung an eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen mit der Aufforderung, nach Abruf der Vergabeunterlagen Angebote einzureichen (§ 15 Abs. 1 VgV). Jedes interessierte Unternehmen ist somit berechtigt, ein Angebot abzugeben. Hierdurch soll dem Wettbewerbsprinzip in besonderem Maße Geltung verschafft werden, da beim offenen Verfahren gerade keine vorherige Einengung des Bewerberkreises möglich ist und somit ein breitestmöglicher Wettbewerb sichergestellt wird. Insgesamt handelt es sich um ein Verfahren, das den größtmöglichen Wettbewerb und die Gleichbehandlung aller potenziellen Bewerber gewährleisten soll, weshalb etwa Angebote, welche die Vergabeunterlagen ändern, vom Vergabewettbewerb auszuschließen sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).“
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Vor-Ort-Begehungen
Basierend auf 282 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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