AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/76278aa1-36ba-46cd-b166-6ffd3afc21c6) · Abgerufen am 03.08.2026 10:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/76278aa1-36ba-46cd-b166-6ffd3afc21c6/

Beschaffung eines gebrauchten Hilfelöschgruppenfahrzeugs 10 (HLF 10) für den Ennepe-Ruhr-Kreis

Notice-ID: 76278aa1-36ba-46cd-b166-6ffd3afc21c6 · Procedure-ID: 67492582-7c25-41af-8707-efc2105098f4

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Stammdaten

Auftraggeber
Ennepe-Ruhr-Kreis, Schwelm
Veröffentlicht
08.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144213 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
517.904 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis beabsichtigt zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Aus- und Fortbildung die Beschaffung eines kurzfristig verfügbaren Fahrzeugs, eines sogenannten Vorführfahrzeuges oder neuen Gebrauchtfahrzeugs (ab Baujahr 2024). Die Vergabe von Fahrgestell und Aufbau erfolgt in einem Los, da das Fahrzeug als bereits bestehendes Vorführ-/Gebrauchtfahrzeug beschafft werden soll. Die Lieferzeit des Fahrzeugs beträgt max. 8 Monate nach Zuschlagserteilung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Periode
8 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Schlingmann GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
23.04.2026
Zuschlagsentscheidung
23.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).