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Errichtung eines Biomasseheizwerks am Mitterstraßweg in Straßlach - Photovoltaikanlagen
Infrastrukturgesellschaft Straßlach-Dingharting · Straßlach-Dingharting · Bayern
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Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die folgenden Leistungsbereiche: PV-Anlagen + PV-Verteiler; Umbaumaßnahmen und Verkabelungen Liegenschaftsverteiler zu Liegenschaften; Verkabelung GHV zu Trafo und GHV zu Liegenschaftsverteiler + Liegenschaftsverteiler
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Gegenstand ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen und zugehörigen Elektroinstallationen (PV-Verteiler, Verkabelungen, Liegenschaftsverteiler) im Rahmen eines Biomasseheizwerk-Projekts in Straßlach.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das preisgünstigste wertbare Angebot erteilt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Es ist ein aktueller (nicht älter als sechs Monate, gerechnet am dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise oder, bei ausländischen Bewerbern, ein vergleichbares Dokument vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Der Bieter muss über geeignete technische Ausrüstung für die Verlegung von Kabeln mit großen Querschnitten verfügen (z. B. Kabelziehgeräte, Prüfgeräte, Messinstrumente). Eine Liste der verfügbaren Geräte und deren Kapazitäten ist beizufügen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzprojekte mit einer installierten Leistung von ≥ 200 kWp sowie Kabelverlegungen mit Querschnitten ≥ 150 mm² und einer Länge von mindestens 500 m erfolgreich abgeschlossen haben. Referenzen sind mit Projektbeschreibung, Ansprechpartner und Leistungsumfang nachzuweisen.
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Eignungsanforderung
Es sind gültige Zertifikate (z. B. TÜV, ISO 9001) sowie Schulungsnachweise für das eingesetzte Fachpersonal vorzulegen.
Weitere Anforderungen
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Eignungsanforderung
Der Bieter muss als zertifizierter Fachbetrieb für Photovoltaikanlagen gemäß den einschlägigen Normen (z. B. VDE-AR-N 4105/4110) nachweislich tätig sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vgl. § 160 Abs. 3 GWB, der wie folgt lautet: (3) Der Antrag auf Vergabenachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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