Verfahren aktualisiert 24.09.2026 Ergänzende Informationen Details
Offenes Verfahren Entsorgung & Recycling Frist verlängert
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Unstrut-Hainich-Kreis

Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis · Mühlhausen · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber

Angebote bis 20.10.2026, 10:01 Uhr (noch 12 Tage)

Beschreibung

Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Übernahme, Verwiegung, gegebenenfalls Umladung und der Nachtransport sowie die hochwertige, ordnungsgemäße und schadlose Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle aus privaten Haushaltungen des Unstrut-Hainich-Kreises. Die Sammlung und der Transport bis zur Übernahmestelle durch den Auftraggeber sind nicht Bestandteil der Beschaffung. Der ausgeschriebene Stoffstrom umfasst den Inhalt der kommunalen Biotonne aus privaten Haushaltungen einschließlich pflanzlicher Gartenabfälle, soweit diese nach der örtlichen Abfallsatzung in der Biotonne zulässig sind. Nicht umfasst sind insbesondere separat erfasste Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Straßenbegleitgrün, Friedhofsabfälle, kommunales Grüngut, Marktabfälle sowie Bioabfälle aus Gastronomie, Gewerbe, Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft und sonstigen Herkunftsbereichen. Die Leistung umfasst insbesondere die Übernahme an einer verbindlich zu benennenden, öffentlich-rechtlich zulässigen Übernahmestelle, die geeichte Verwiegung einschließlich Wiegescheinen und Mengennachweisen, gegebenenfalls die Umladung und den Nachtransport, die Aufbereitung und Verwertung, die Fremdstoffentfrachtung sowie die rechtmäßige Verwertung oder Beseitigung von Fremd- und Reststoffen. Außerdem sind die erforderliche Dokumentation, das Stoffstrom- und Qualitätsmonitoring, die Qualitätssicherung sowie Maßnahmen zur Ausfallvorsorge geschuldet. Die Übernahmestelle muss sich innerhalb einer Entfernung von höchstens 10 km, gemessen auf der kürzesten für schwere Lastkraftwagen zugelassenen Wegstrecke von der Kreuzung Langensalzaer Straße/Martinistraße in Mühlhausen/Thüringen, befinden. Die Leistungserbringung erfolgt verbindlich ab dem 01.01.2027 für zunächst zwei Jahre bis zum 31.12.2028. Eine Verlängerung bis zum 31.12.2029 und bis zum 31.12.2030 ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung vorgesehen. Für die Jahre 2027 bis 2030 werden unverbindliche Schätzmengen von insgesamt 10.730 Tonnen

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Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

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    Ergänzende Informationen

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist die Verwertung von ca. 10.730 Tonnen Bioabfall im Zeitraum 2027 bis 2030.
  • Die Übernahmestelle muss zwingend innerhalb eines 10 km Radius um die Kreuzung Langensalzaer Straße/Martinistraße in Mühlhausen liegen.
  • Bieter müssen zwingend zwischen den Verfahrensvarianten anaerobe Vergärung oder aerobe Kompostierung wählen.
  • Die Eignung erfordert den Nachweis über die abfallrechtliche Zulassung der Anlage sowie die Einhaltung strenger Qualitäts- und Dokumentationsvorgaben.
  • Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 681.623,25 EUR.

Der Auftrag umfasst die Übernahme, Verwiegung und Verwertung von Bioabfällen aus privaten Haushalten des Unstrut-Hainich-Kreises für einen Zeitraum von zwei Jahren mit Verlängerungsoptionen.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Preis Gewichtung: 80 % nach Wichtigkeit
    Preis

    Bewertet wird der wertbare Gesamtbruttoangebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Gesamtbruttoangebotspreis erhält 80 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: Punkte = niedrigster wertbarer Gesamtbruttoangebotspreis / eigener wertbarer Gesamtbruttoangebotspreis × 80 Der wertbare Gesamtbruttoangebotspreis wird auf Grundlage der im Preisblatt eingetragenen Nettopreise und der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer ermittelt. In die Wertung fließen die Dienstleistungspauschale für die Übernahme, Verwiegung, Behandlung, Verwertung, Fremdstoffentfrachtung beziehungsweise Entsorgung, das Reststoffmanagement, die Dokumentation und die Ausfallvorsorge sowie – sofern nach dem verbindlichen Verwertungskonzept erforderlich – die Dienstleistungspauschale für Umladung und Nachtransport ein. Es können höchstens 80 Punkte erreicht werden.

  • Verwertung Gewichtung: 20 % nach Wichtigkeit
    Qualität

    Bewertet wird die angebotene Verwertungsart. Für Variante A – anaerobe Vergärung mit energetischer Nutzung des Biogases, anschließender aerober Nachrotte oder Kompostierung der festen Gärreste sowie hochwertiger Verwertung des Endprodukts – werden 20 Punkte vergeben. Für Variante B – reine aerobe Kompostierung – werden 0 Punkte vergeben. Die angebotene Verwertungsvariante ist im Angebot eindeutig anzugeben und wird Bestandteil des Vertrags. Es können höchstens 20 Punkte erreicht werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Der Bieter muss in einem Berufs- oder Handelsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen sein, soweit eine entsprechende Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, erforderlich oder vorgesehen ist. Mit dem Angebot ist die entsprechende Angabe beziehungsweise Eigenerklärung („Anlage 2 - Eigenerklärung Eignung VgV“) zur Eintragung in ein Berufsregister vorzulegen. Der Nachweis der Eintragung ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Der Bieter muss zur Abdeckung der Haftungsrisiken über eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügen: Personenschäden: mindestens 2,5 Millionen Euro. Sachschäden: mindestens 1 Million Euro. Mit dem Angebot ist das Bestehen der Haftpflichtversicherung mit den vorgegebenen Deckungssummen nachzuweisen. Der Fortbestand des Versicherungsschutzes ist dem Auftraggeber jährlich auf dessen Verlangen nachzuweisen.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Der Bieter muss Angaben zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre machen, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind insbesondere Leistungen zur Übernahme, gegebenenfalls Umladung und zum Nachtransport sowie zur Aufbereitung und hochwertigen Verwertung von Bioabfällen oder vergleichbaren getrennt erfassten Abfallströmen. Mit dem Angebot ist die entsprechende Eigenerklärung vorzulegen. Die Umwandlung der Eigenerklärung zur Eignung („Anlage 2 - Eigenerklärung Eignung VgV“) in geeignete Nachweise wird auf gesondertes Verlangen verlangt.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung

    Der Bieter muss über eine geeignete und ausreichende Übernahme-, gegebenenfalls Umlade-, Behandlungs- und Verwertungskapazität verfügen. Mit dem Angebot sind für jede vorgesehene Verwertungs- und/oder Beseitigungsanlage der Name, die vollständige Adresse, der Eigentümer, der Betreiber, der Standort, die Kapazität, der Genehmigungsstatus, die Annahmeberechtigung für den Abfallschlüssel AVV 20 03 01 und der vorgesehene Verwertungsweg anzugeben. Außerdem ist die Behandlung der erzeugten Produkte, Gärreste, Fremdstoffe und Reststoffe zu beschreiben. Für sämtliche mit dem Angebot angegebenen und für die Leistungserbringung eingesetzten Anlagen sind die erforderlichen Genehmigungen oder sonstigen behördlichen Zulässigkeitsnachweise mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachweise müssen die Annahme und Behandlung des ausgeschriebenen Stoffstroms AVV 20 03 01, das konkrete Behandlungsverfahren, eine für die ausgeschriebenen Bioabfallmengen ausreichende Kapazität, die konkrete Betriebsstätte sowie die Behandlung und Verwertung der erzeugten Produkte und anfallenden Reststoffe abdecken.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Der Bieter muss in den letzten drei Jahren Leistungen ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind insbesondere Leistungen zur Übernahme, gegebenenfalls Umladung und zum Nachtransport sowie zur Aufbereitung und hochwertigen Verwertung von Bioabfällen oder vergleichbaren getrennt erfassten Abfallströmen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren vorzulegen. Die Umwandlung der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2 - „Eigenerklärung Eignung VgV“) in geeignete Nachweise wird auf gesondertes Verlangen verlangt.

Sicherheit & Versorgung

  • Versorgungssicherheit

    Der Bieter muss die Entsorgungssicherheit auch bei Störfällen sicherstellen. Mit dem Angebot ist eine Kurzdarstellung des Verwertungswegs vorzulegen, die insbesondere die Sicherstellung der Entsorgung bei Störfällen enthält. Anzugeben sind eine Ausfallanlage für die Verwertung beziehungsweise Beseitigung sowie vorhandene Lagerkapazitäten oder sonstige geeignete Überbrückungslösungen.

Weitere Anforderungen

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Der Bieter muss für die nach dem angebotenen Verwertungsweg erzeugten Gärprodukte und Kompost-Endprodukte eine auf die konkrete Betriebsstätte sowie auf den betreffenden Produkt- und Abfallbereich bezogene Qualitätssicherung nachweisen. Wird bei Variante A ein Gärprodukt unmittelbar als solches abgegeben oder verwertet, ist, soweit einschlägig, ein gültiger Nachweis über die Gütesicherung nach RAL-GZ 245 „Gärprodukt“ oder über ein funktional gleichwertiges, unabhängiges und regelmäßig überwachtes Qualitätssicherungssystem mit dem Angebot vorzulegen. Werden bei Variante A feste Gärreste einer aeroben Nachrotte oder Kompostierung zugeführt und anschließend als Kompost-Endprodukt abgegeben oder verwertet, ist ein gültiger Nachweis über die Gütesicherung nach RAL-GZ 251 „Kompost“ beziehungsweise „Frischkompost“ oder über ein funktional gleichwertiges Qualitätssicherungssystem mit dem Angebot vorzulegen. Wird Variante B angeboten, ist für das erzeugte Kompost-Endprodukt ein gültiger Nachweis über die Gütesicherung nach RAL-GZ 251 „Kompost“ beziehungsweise „Frischkompost“ oder über ein funktional gleichwertiges Qualitätssicherungssystem mit dem Angebot vorzulegen. Das Gütezeichen oder Qualitätssicherungssystem muss während der Vertragslaufzeit gültig sein und mindestens unabhängige Probenahme, Eigen- und Fremdüberwachung, Vorgaben zu Hygiene, biologischer Stabilisierung, Schadstoffen und Fremdstoffen, Rückverfolgbarkeit sowie ein dokumentiertes Abweichungsmanagement umfassen.

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Der Bieter muss, soweit einschlägig, für die konkret angebotenen und ausgeübten abfallrechtlichen Tätigkeiten über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder über einen funktional gleichwertigen Nachweis nach dem Recht des Niederlassungs- oder Anlagenstaats verfügen. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder zum Vorliegen eines funktional gleichwertigen Nachweises vorzulegen („Anlage 3 – Eigenerklärung Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertiger Nachweis“). Die Eigenerklärung muss sich auf die ausgeschriebenen Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 der Anlage zu § 2 Abs. 1 Abfallverzeichnis-Verordnung und auf die tatsächlich angebotenen Tätigkeiten beziehen, insbesondere auf die Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verwertung und gegebenenfalls Beseitigung. Die Umwandlung der bereits von den Bietern abgeforderten Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder zum Vorliegen eines funktional gleichwertigen Nachweises in den entsprechenden Nachweis wird auf gesondertes Verlangen verlangt. Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten können funktional gleichwertige Nachweise nach dem Recht ihres Niederlassungs- oder Anlagenstaats vorlegen. Die Gleichwertigkeit muss sich auf die konkrete Abfallart und auf sämtliche tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten beziehen. Die erforderlichen ausländischen Nachweise sind mit vollständiger deutscher Übersetzung vorzulegen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 12 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 681.623 €

    2 Veröffentlichungen

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 19 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 699.250 €
Median 699.400 €
Oberes Quartil 907.200 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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681.623 €
Geschätzter Wert
entspricht Branchen-Median

Angebotsfrist 20.10.2026, 10:01 Uhr (noch 12 Tage)
Vergabenummer EU 1/2026 LD
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Mühlhausen, Thüringen
Veröffentlicht 10.09.2026
CPV-Code 90524300
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Erfüllungsort Kreisgebiet des Unstrut-Hainich-Kreises
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2028
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 27 Tage
Frist für Rückfragen 06.10.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 323.387 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.264 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 60%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Thüringen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 11.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis · Mühlhausen