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Bielefeld | Nichtoffener freiraumplanerischer ettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016 - Neugestaltung Brackweder Freiraumband
Stadt Bielefeld · Bielefeld · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Brackwede ist ein lebendiger und vielschichtiger Bezirk mit historischer Identität und ausgeprägtem Selbstverständnis. Die gewachsene, heterogene Struktur, die aktive Bürgerschaft, die vielfältigen Nutzungen sowie die abwechslungsreichen Grün- und Freiräume, eingebunden in die prägenden Landschaftsräume des Teutoburger Waldes, des Sennefriedhofs und entlang des Bockschatzteichs prägen das Bild des Stadtbezirks. Der Bereich rund um die Hauptstraße mit seiner vielfältigen Mischung aus Gebäuden unterschiedlicher Epochen und Nutzungen, zentralen Versorgungsangeboten, öffentlichen Einrichtungen und wichtigen Verkehrsfunktionen bildet das Herzstück des Stadtbezirks und prägt die Identität in besonderer Weise. Mit dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (INSEK) Brackwede liegt ein Planungsinstrument vor, das als Basis für die Weiterentwicklung des Stadtteilzentrums dient. Das im INSEK skizzierte "Brackweder Freiraumband" wird darin als Hauptmaßnahme beschrieben, wobei der nun ausgelobte Wettbewerb den ersten Entwicklungsbaustein bildet. Das Wettbewerbsgebiet umfasst das Brackweder Freiraumband mit dem Kirchplatz, dem Treppenplatz, der Treppenstraße sowie den Stadtparks I und II. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt rund 4,13 ha. Das Brackweder Freiraumband soll im Zusammenhang mit der Hauptstraße sowie den angrenzenden Stadträumen in seiner Bedeutung als räumlicher, funktionaler und identitätsstiftender Kern Brackwedes gestärkt werden. Hierfür gilt es, die Räume entsprechend ihrer Funktionen zu gestalten und sie besser untereinander sowie mit den umgebenden Quartieren und Landschaftsräumen zu vernetzen. Das Freiraumband soll als Identifikations- und Gemeinschaftsort sowie Aushängeschild Brackwedes entwickelt werden. Es soll ein neuer, in seinen Grundzügen aufeinander abgestimmter Gestaltungsduktus über alle Freiräume hinweg geschaffen und zugleich der individuelle Charakter der jeweiligen Orte berücksichtigt werden. Es gilt, attraktive Angeb
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Nichtoffener freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016 zur Neugestaltung des Brackweder Freiraumbandes in Bielefeld.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Mitglieder der Jury Fachpreisgericht: Klaus Bierbaum, Landschaftsarchitekt, Ingelheim am Rhein; Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn; Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum; Johanna Sievers, Landschaftsarchitektin, Hannover; Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen Sachpreisgericht: Vincenzo Copertino, Bezirksbürgermeister Brackwede André Langeworth, Vorsitz Stadtentwicklungsausschuss; Martin Adamski, Dezernent für Umwelt, Mobilität, Klimaschutz und Gesundheit, Stadt Bielefeld; Claudia Koch, Dezernentin für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stadt Bielefeld; Stellvertretendes Fachpreisgericht: Timo Herrmann, Landschaftsarchitekt, Berlin; Nils Kortemeier, Landschaftsarchitekt, Herfort;Stellvertretendes Sachpreisgericht: Lars Bielefeld, Amtsleiter Bauamt, Stadt Bielefeld; Daniel Stober, Abschnittsleiter Freiraum, Grünflächen und Gewässer, Stadt Bielefeld; Jesco von Kuczkowski, Stellv. Bezirksbürgermeister Brackwede; Friederike Reimers, Stellv. Vorsitz Stadtentwicklungsausschuss; Bereits ausgewählte Teilnehmer: A24 LANDSCHAFT Landschaftsarchitektur GmbH, Berlin; capattistaubach urbane landschaften Landschaftsarchitekt und Architekt PartGmbB, Berlin; Lohaus - Carl - Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten - Stadtplaner, Hannover; QUERFELDEINS Landschaft | Städtebau | Architektur, Dresden; Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 137.450 EUR (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wird als Kombination aus einem Bearbeitungshonorar und einem Preisgeld ausgelobt. Das Bearbeitungshonorar beträgt pro teilnehmenden Büro 3.300 EUR brutto. Bei Nichtausschüttung aller 12 Bearbeitungshonorare erfolgt eine prozentuale Aufteilung der Restsumme auf die übrigen Bearbeitungshonorare. Bei den Preisgeldern ist folgende Staffelung vorgesehen (brutto): 1. Preis 39.140 EUR; 2. Preis 29.355 EUR; 3. Preis 19.570 EUR; Anerkennung 9.785 EUR. Preise und Anerkennung werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.“
12–12 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterium B 55 %Preis
Art: Organisation und Preis Beschreibung: Lösungskompetenz, Prozessqualität, Projektteam, Angebotspreis
-
Kriterium A 45 %Qualität
Wettbewerbsergebnis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten: - Name und Kontaktdaten des Bewerbers/der Bewerberin (Büroname) mit Benennung der bevollmächtigten Vertretung; - im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft: Art der Bewerbergemeinschaft, Name und Kontaktdaten des Bewerbers/der Bewerberin, des Vertreters/der Vertreterin der Bewerbergemeinschaft mit Benennung der bevollmächtigten Vertretung; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB; Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV; - Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB; - Bestätigung mittels Bescheinigung eines Versicherers, dass der Bewerber/die Bewerberin / Bewerbergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Bei nicht ausreichender Deckssumme: Bestätigung eines Versicherers, dass im Auftragsfall die Versicherung an die geforderte Deckungssumme angepasst wird. Anforderung bei Bewerbung als Landschaftsarchitekturbüro: Personenschäden 2 Millionen EUR und Sach- und Vermögensschäden 0,6 Millionen EUR. Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft: Anforderungen Landschaftsarchitekturbüro, weiteres Mitglied der Bewerbergemeinschaft Bestätigung mittels Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, ohne Anforderungen an die Versicherungshöhe; - für die Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" (Kammernachweis); - Eigenerklärung bzgl. EU-Sanktionspaket; - Erklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher; - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es ist mindestens eine Referenz einer öffentlich zugänglichen Grünfläche mit Aufenthaltsqualität im Stadt- bzw. Ortsbereich einzureichen. Die Referenz muss in den letzten 10 Jahren (06.2016 bis 06.2026) geplant worden sein. Mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht beziehungsweise begonnen worden sein oder per Eignungsleihe nachgewiesen werden. Die Bauwerkskosten (Kostengruppe 500) müssen mindestens 300.000 EUR brutto betragen haben. Die genannte/n Referenz/en soll/en zusätzlich in Form von Referenzblättern für jede genannte Referenz auf maximal einer Seite DIN A4 dargestellt werden.
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Eignungsanforderung
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägigen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), Großbritannien und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" berechtigt sind. Dies ist in Form eines Kammernachweises zu erbringen. Für die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, Großbritannien und die Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 Abs. 1 VgV) Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie die Verfasserinnen/Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiterin/Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen. Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. Antragstellerinnen/Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 174 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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