AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 17:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7686666a-d7fe-40b3-bf74-2abc40117dce/

Paper-Output-Management (POM) als Full-Service-Lösung im Mietmodell für Oldenburger Schulen

Notice-ID: 7686666a-d7fe-40b3-bf74-2abc40117dce · Procedure-ID: 1228e4bf-fbe0-4665-ba23-7287a3bf1158

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oldenburg (Oldb) - 33 -, Oldenburg
Veröffentlicht
18.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30230000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.724.920 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Installation und Wartung einschließlich Serviceleistungen gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Zur Bedarfsdeckung ist eine flexible Produktpalette unterschiedlicher Leistungs- und Preisklassen erforderlich. Der Auftragnehmer soll sämtliche Schulen der Stadt Oldenburg mit Hardware für den gesamten ausgeschriebenen Produktbereich versorgen und diese Druckerlandschaft mit ca. 462 Systemen auf der Grundlage eines auf 55 Monaten abgeschlossenen Vertrages als gemanagte "Full-Service-Lösung (Betreibermodell)" übernehmen und den Betrieb sicherstellen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
80 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).