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Landkreis Heidenheim - Generalsanierung des Berufsschulzentrums in der Heckentalstraße
Landkreis Heidenheim · Heidenheim · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Der Landkreis Heidenheim beabsichtigt die Sanierung des Berufsschulzentrums Heidenheim im Heckental. Die Gebäude aus dem Jahr 1978 erfüllen schon jetzt die technischen und energetischen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude nicht mehr. Haustechnik und Fassade müssen saniert werden, um die Funktionsfähigkeit der Gebäude sicherzustellen. Auch besteht dringender Handlungsbedarf zur Schaffung eines barrierefreien Zustands. Der Schulstandort und die dort angebotenen Ausbildungsgänge sollen mit der Sanierung zukunftsfähig gemacht und nachhaltig gesichert werden. Die Maria-von-Linden-Schule für Pflegeberufe (MvL) und die Kaufmännische Schule (KSH) bieten als berufliche Schulen am BSZ die Möglichkeit, an Berufsfachschulen, Berufskollegs, beruflichen Gymnasien und Berufsschulen, je nach vorhandenem Schulabschluss, die Fachschulreife, die Fachhochschulreife oder sogar eine fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Die MvL hat den Schwerpunkt im hauswirtschaftlichen-pflegerischen-sozialpädagogischen Bereich. Die KSH ist auf den kaufmännischen Bereich ausgerichtet. Derzeit besuchen rund 800 Schülerinnen und Schüler die MvL und 1.000 Schülerinnen und Schüler die KSH. Eine weitere Einrichtung am Standort wird die Berufsschulstufe der Pistorius-Schule, ein Sonder-pädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum. Die örtliche Pflegeschule (ca. 300 Schülerinnen und Schüler) sollte zunächst an einen anderen, kliniknahen Standort ausgegliedert werden, dies Planungen wurden jedoch inzwischen verworfen. Die Pflegeaus- und Weiterbildung der Maria-von-Linden Schule verbleibt nun am Standort, das Raumprogramm wurde dahingehend angepasst und erweitert. Bereits in 2023 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die zunächst verschiedene Szenarien untersucht hat: Komplettsanierung, Teilsanierung mit Neubau, kompletter Neubau. Im Kreistag wurde Ende 2023 beschlossen, dass die Teilsanierung mit Neubau umgesetzt wird. Der Neubau ist nicht Bestandteil des vorliegenden Verfahrens.
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen (LPH 1-9) für die Generalsanierung des Berufsschulzentrums Heidenheim.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung mit dem CPV-Code 71000000 (Architektur-, Bau-, technische und Prüfungsdienstleistungen).
- Das Vergabeverfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Der Auftraggeber ist der Landkreis Heidenheim.
Gesucht werden Planungsleistungen für die Generalsanierung des Berufsschulzentrums in Heidenheim.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen: - Personenschäden: > 3 Mio. EUR - Sachschäden / Vermögensschäden: > 3 Mio. EUR Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung sind Erklärungen des Versicherungsgebers vorzulegen, welche bestätigen, dass im Auftragsfalle die Deckungssummen nach den Anforderungen erhöht, werden können. Die Versicherungsbestätigung darf nicht älter als 6 Monate sein und die 2-fach jährliche Deckung betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist ein Versicherungsnachweis je Mitglied vorzulegen.
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Gesamtjahresumsatz
Der durchschnittliche Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistung hat im angegebenen Zeitraum 2023, 2024, 2025 (in EUR, netto, gerundet) Mindestanforderung 1,0 Mio. EUR netto
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Für die Eignungsprüfung ist vom Bieter ein Nachweis über erbrachte Planungsleistungen bei vergleichbaren Bauvorhaben vorzulegen. Der Nachweis der Referenzen muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Mindestkriterien Nachweis von mindestens einem Projekt im Referenzbereich 1 Hochbau mit folgenden Mindestanforderungen: - Planungskonzept Objektplanung - Baukosten (KG 300+400) min. 5,0 Mio. EUR netto - Fertigstellung nicht vor 2016, vollständige Fertigstellung LPH 8 - erbrachte Leistungsphasen min. 2-8, vollständige Fertigstellung LPH 8 - Mindestens Honorarzone III Nachweis von mindestens zwei Projekten im Referenzbereich 2 öffentlicher Bauherr vgl. mit folgenden Mindestanforderungen: - Planungskonzept Objektplanung - Baukosten (KG 300+400) min. [5,0] Mio. netto - Fertigstellung nicht vor 2016, vollständige Fertigstellung LPH 8 - erbrachte Leistungsphasen min. 2-8, vollständige Fertigstellung LPH 8 - mindestens Honorarzone III Folgende Angaben sind bei jedem Referenzprojekt aufzuführen: 1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) 2. Bruttogrundfläche (BGF) und Bruttorauminhalt (BRI) 3. Baukosten EUR brutto (KG 300+400) 4. Planungs- und Bauzeit und Fertigstellungsdatum Realisierung 5. beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen 6. Auftragsausführung als Hauptauftragnehmer 7. Projektbeschreibung (max. 1 DIN A3 Seite je Projekt) Wertung der Referenzen im Referenzbereich "Hochbau" und "öffentlicher Bauherr" nach nachfolgendem Schema: Es werden nur Referenzen gewertet, die die o.g. Mindestanforderungen erfüllen. Eine Doppelaufführung der Projekte ist nicht zugelassen. Als Nachweis ist ein formloses Referenzblatt mit allen Angaben zu führen. Im Referenzbereich "Hochbau" wird nach diesem Schema eine Referenz erwartet und gewertet. Im Referenzbereich "öffentlicher Bauherr" werden nach diesem Schema 2 Referenzen erwartet und gewertet. Die Referenzen sind vom Bewerber eindeutig im Teilnahmeantrag zu benennen. Die Bewertung der drei Referenzen erfolgt im Zuge der Bewerberauswahl nach folgender Bepunktung: Projektgröße > 12 Mio. EUR (KG 300+400 netto) 3 Punkte < 12 Mio. EUR und > 8 Mio. EUR 2 Punkte < 8 Mio. EUR und > 5 Mio. EUR 1 Punkt Projektalter Aktualität der Referenz (Abschluss LPH 8) Abschluss LPH 8 ab 2024 3 Punkte Abschluss LPH 8 ab 2020 bis 2023 2 Punkte Abschluss LPH 8 ab 2016 bis 2019 1 Punkt Leistungsinhalte LPH 2-8 - Mindestanforderung 2 Punkte weniger als LPH 2-8 0 Punkte Honorarzone HOZ III (Mindestanforderung) oder höher 2 Punkte sonstiges - abweichend 0 Punkte Projektinhalte Bildungseinrichtung 1 Punkt Bauen im laufenden Betrieb 1 Punkt energetische Sanierung. 1 Punkt Förderprogramm 1 Punkt Summe max. 4 Zusatzpunkte je Referenz Insgesamt sind max. 42 Punkte zu erreichen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte in den letzten Jahren ersichtlich ist gemäß VgV §46 Abs. 3 Nr. 8. Bedingung für die Teilnahme ist die Mindestzahl von 8 Architekten / vollbeschäftigten MitarbeiterInnen im Bereich Objektplanung Gebäude, davon mind. 2 vertretungsberechtigte Personen (GF oder vgl.).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 03.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 15.249 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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