AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Wasser- und Abwasserinstallationen
Stammdaten
- Auftraggeber
- WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 20.08.2024
- Frist (Submission)
- 25.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45332400 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Rahmenvertragsvereinbarungen für häufig wiederkehrende Instandsetzungs-/Bauleistungen im Gewerk Wasser-, Abwasserinstallationsarbeiten an Objekten (Sanitär / Heizung) ab einem Leistungsvolumen > 1.900,00 € bis max. 12.605,00 € je Einzelauftrag, sowie Baumaßnahmen bei denen die Untergrenze ausgesetzt ist (Beauftragung von 0,01 bis max. 12.605,00€ netto je Einzelauftrag. Ausführung der Arbeiten im Gesamtbestand der WBM / im Stadtgebiet: Mitte, Friedrichshain, Kreuzberg, Spandau und Streubesitz: Wedding, Pankow/Weissensee, Alt-Treptow, Charlottenburg/Wilmersdorf, Steglitz/Zehlendorf, Neukölln Die Laufzeit der Rahmenverträge beträgt 2 Jahre zuzüglich einer Verlängerungsoption für den Auftraggeber um 4x 6 Monate. Die Aufteilung erfolgt in 4 Losen. Diese setzen sich aus den im Anhang dargestellten Quartiersbewirtschaftungbereichen (QBT) zusammen. Der Auftragnehmer geht derzeit von einem jährlichen Umsatz / Anzahl an Aufträge für folgende Lose aus, wobei sich Umsätze auch höher oder niedriger darstellen können. Der Auftraggeber wird mit max 4 Bietern einen Rahmenvertrag abschließen. Die Bewerbung auf mehrere Lose ist möglich. Pro Bieter können max. 2 Lose bezuschlagt werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.11.2024 und endet am 31.10.2026.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2024
- Ende
- 31.10.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 4× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 68 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.