Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Leistungen zur Software- und Web-Entwicklung), jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens.
Bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Zustellung von Bußgeldbescheiden mittels Postzustellungsauftrag), von mindestens 500.000 Euro zwingend gefordert (Mindestanforderung). Unternehmen, die die Mindestanforderung nicht oder nicht vollständig erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.