AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 03:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/76d7936d-7436-42a0-b4bf-2b656e1669c8/

Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Frankfurt-Hahn II

Notice-ID: 76d7936d-7436-42a0-b4bf-2b656e1669c8 · Procedure-ID: 97038d2d-d7c8-4c26-8ca5-2bf74c89450a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz
Bezugsberechtigte
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht
08.11.2024
Frist (Submission)
12.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63700000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Geschätzter Wert
11.100.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Frankfurt-Hahn im Wege eines im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.04.2025
Ende
30.04.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).