AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDYT24VA3CC/documents) · Abgerufen am 12.09.2026 03:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7704c0fe-0ebb-430d-b6d8-cee07623cd0f/

Verkehrs - und Parkleitsystem Bielefeld - Verkehrsdatenerhebungssystem

Notice-ID: 7704c0fe-0ebb-430d-b6d8-cee07623cd0f · Procedure-ID: d4137502-41e0-4f65-aa3b-c0e48204ffc7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen, Bielefeld
Veröffentlicht
03.06.2026
Frist (Submission)
22.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34972000 — Transportmittel
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

- Lieferung und Montage von Detektoreinheiten zur Bluetooth- und WiFi-Erfassung inklusive Energieversorgung und Datenübertragung - Lieferung und Montage von Detektoreinheiten zur Verkehrsdatenerfassung inklusive Energieversorgung und Datenübertragung - Lieferung und Montage von neuen Aufstellvorrichtungen (hier Rohrmasten), Mastverlängerungen und Halterungen für die Montage von Detektoreinheiten - Lieferung und Verlegung von Energiekabeln - Lieferung und Montage von Zähleranschlusssäulen (ZAS) - Herstellen von Kabelschutzrohrtrassen

Vertragslaufzeit

Beginn
14.09.2026
Ende
15.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
67 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).