AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 04:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/77051bb7-daa9-4314-affe-77abaf4a55c2/

GS Wunderburg, Ausbau und Erweiterung, Vergabe von Objektplanerleistung

Notice-ID: 77051bb7-daa9-4314-affe-77abaf4a55c2 · Procedure-ID: 9d3573dc-d1e6-4af0-8e50-b2ae0ef7b9d5

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oldenburg (Oldb), Oldenburg
Veröffentlicht
10.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Bauvorhaben soll in einem Bauabschnitt geplant und umgesetzt werden. Die Grundschule ist in drei Bereiche zu teilen. 1. Abbruchbaukörper, ca. 570m² BGF. 2. Kernsanierung sowie energetische Sanierung des Alt- und Mittelbaus, welche vom Auftraggeber als grundsätzlich erhaltenswert eingestuft wurden. BGF ca. 1.390m². Zielsetzung ist, die beiden Bestandsgebäude, älteren Datums, so weit wie möglich zu erhalten. Sofern sich im Rahmen des grundsätzlichen Bestandserhalts wirtschaftlichere Alternativen ergeben, sind diese dem Auftraggeber aufzuzeigen. 3. Neubau zur Erfüllung des Raumprogrammes als inklusive Ganztagsschule mit ca. 1.670m² BGF.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.12.2029

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).