AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Anmietung von Geschwindigkeitsmessgeräten im Landkreis Karlsruhe und Aufbereitung der Messungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landratsamt Karlsruhe, Zentrale Vergabestelle für das Amt für Straßenverkehr, Karlsruhe
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
- Frist (Submission)
- 24.02.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 63712710 — Logistik und Speditionsdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Anmietung von Geschwindigkeitsmessgeräten im Landkreis Karlsruhe und Aufbereitung der Messungen Der Landkreis Karlsruhe führt mobile Geschwindigkeitsmessungen durch. Der Umfang der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung einschließlich solcher mittels semistationärer Anlagen lässt pro Jahr ca. 50.000 Verstöße erwarten. Aus polizeilichen Kontrollen sind darüber hinaus ca. 6.000 Vorgänge und aus stationären Anlagen von Gemeinden ca. 500 Vorgänge aufzubereiten. Ausgeschrieben wird die Sach- und Personalgestellung für die mobile Geschwindigkeitsmessung im Landkreis Karlsruhe sowie Datenaufbereitung der Messungen. Ständige Bereitstellung von 4 Messfahrzeugen mit Fahrer und wechselnden Messgeräten. Ein Messeinsatz dauert in der Regel 8 Stunden. Insgesamt sind mindestens 10 Fahrzeuge vorzuhalten, die abwechselnd zum Einsatz kommen. Die Einsatzzeiten sind wie folgt: In der Regel kommen montags bis freitags täglich vier Messfahrzeuge und samstags ein Fahrzeug zum Einsatz; an Sonn- und Feiertagen erfolgen in der Regel keine Messungen. Vertragszeitraum: 01.05.2026 - 30.04.2029 mit Verlängerungsoption auf einmalig sechs Monate. Zum 31.10.2029 endet der Vertrag automatisch.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.05.2026
- Ende
- 30.04.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 48 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.02.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.