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Verwertung von Alttextilien Altschuhen aus dem Landkreis Peine ab 01.07.2026
Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine · Peine · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Entsorgung & Recycling →Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der A+B Peine als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und Altschuhe ab dem 01.07.2026. Die Leistung umfasst den Transport (ggf. Umschlag) bis zur Verwertungsanlage und die Verwertung. Ferner sind vom Auftragnehmer an der Zentraldeponie AEZ in Hohenhameln- Stedum geeignete Transportmittel (bspw. Wechselbrücken) bereitzustellen, die von der Auftraggeberin befüllt werden. Die Alttextilien und Altschuhe werden nach Wahl des Auftragnehmers entweder verpackt in Säcken oder als Ballen verpresst zur Übernahme bereitgestellt. Die Alttextilien und Altschuhe sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu verwerten. Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung der Auftraggeberin ca. 500 bis 600 Mg/Jahr.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Korrektur Ziffer 5.1.16: Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Verwertung von ca. 500-600 Mg Alttextilien und Altschuhen pro Jahr ab dem 01.07.2026.
- Leistungsumfang beinhaltet Transport, Umschlag und die ordnungsgemäße Verwertung nach Abfallhierarchie.
- Bereitstellung von Transportmitteln (z.B. Wechselbrücken) durch den Auftragnehmer an der Zentraldeponie AEZ.
- Die Alttextilien und Altschuhe sind vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu verwerten.
Gesucht wird ein Dienstleister für die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen ab dem 01.07.2026 im Landkreis Peine.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten nach Wichtigkeit
Das Angebot, das für die Auftraggeberin die geringste wirtschaftliche Belastung nach sich zieht, erhält den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Auf gesonderte Aufforderung ist ein aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft vorzulegen.
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Eintragung Handelsregister
Auf gesonderte Aufforderung ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs Monate) und ein aktueller Gewerberegisterauszug gem. § 150 GewO vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Auf gesonderte Aufforderung ist eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden.
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den ausgeschriebenen Leistungsbereich spätestens ab Leistungsbeginn(Formular vorhanden), alternativ der Nachweis einer solchen Versicherung. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. € für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Nachweis einer solchen Versicherung ist dem Auftraggeber zum Leistungsbeginn nachzuweisen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf gesonderte Aufforderung ist die Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, nachzuweisen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegen über dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt (Formular vorhanden).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (im Angebots-schreiben). Auf gesonderte Aufforderung sind entsprechende Zahlungsnachweise einzureichen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Auf gesonderte Aufforderung sind Bilanzen oder Bilanzauszüge vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Auf gesonderte Aufforderung ist eine verbindliche Erklärung der Entsorgungsanlage/n zur Annahme oder Verwertung oder Beseitigung der bei der Behandlung der erfassten Alttextilien anfallenden Abfälle für den gesamten Leistungszeitraum vorzulegen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzangaben zu mindestens einer Leistung, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar ist. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Bezeichnung des Auftrags, Beschreibung des Leistungsumfanges inkl. Ausführungszeitraum, Auftragssumme (netto). Formular vorhanden. Auf gesonderte Aufforderung sind Auftraggeberbestätigungen zu den angegebenen Referenzen vorzulegen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Darstellung des Gesamtkonzepts der Leistungserbringung inkl. Angaben zur technischen Ausrüstung und technischen Leitung des Unternehmens, der/den vorgesehenen Verwertungsanlage(n) (Formular vorhanden) sowie ggf. zur Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Eigenerklärung zur Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung (im Angebotsschreiben).
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Alternativ kann dem Angebot bei entsprechender Begründung ein gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder -stellen beigefügt werden. Formular vorhanden.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Formular vorhanden. Auf gesonderte Aufforderung sind die Unterauftragnehmer zu benennen.
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Nachunternehmer-Anteil
Auf gesonderte Aufforderung sind die vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer vorzulegen.
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Nachunternehmer-Anteil
Möchte sich der Bieter im Wege einer Eignungsleihe auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen, hat er für den Nachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmen vorzulegen (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
Eigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung Leistungen zu verfügen (im Angebotsschreiben).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 25.05.2026 Korrektur Ziffer 5.1.16: Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 18.05.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 409 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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