AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 10:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7737b48f-e2ac-44e6-b862-999f825ceb34/

Stadt Obertshausen - Treuhänderische Entwicklungs- und Erschließungsträgerschaft (Gewerbegebiet südlich der A3)

Notice-ID: 7737b48f-e2ac-44e6-b862-999f825ceb34 · Procedure-ID: 2426c088-07ca-4ba6-89b6-e203b291c330

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Stammdaten

Auftraggeber
Rechtsanwälte SZK, Wiesbaden
Veröffentlicht
10.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45111291 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Auftrages ist ein Vertrag über eine Entwicklungsträgerschaft für das "Gewerbegebiet südlich der A3" nach einem Treuhandmodell. Die Stadt Obertshausen beabsichtigt das rund 12 ha große Gebiet zu einem nachhaltigen Gewerbegebiet zu entwickeln. Der ermittelte Auftragswert beträgt ca. 1,5 Mio. € netto. Ziel der Vergabe ist die Erbringung bzw. die Koordination sämtlicher mit der Entwicklung und Erschließung zusammenhängender Leistungen durch den Erschließungs- und Entwicklungsträger in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Beauftragt werden soll eine umfängliche Treuhänderschaft (Planung, Umlegung, Erschließung, Vermarktung und Finanzierung).

Vertragslaufzeit

Periode
120 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).