AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Leistungen der Objektplanung für die Modernisierung der Gebäude-Heizungsanlage in den Häusern 6 und 10 des KMV
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Berlin
- Veröffentlicht
- 12.05.2025
- Frist (Submission)
- 11.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der Maßnahme ist die Modernisierung der Heizungsanlagen in den Häusern 6 und 10 des Kranken¬hauses des Maßregelvollzugs Berlin (KMV). Durch das Planungsbüro sind folgende Leistungen der Objektplanung zu erbringen: - Leistungsbild Gebäude & Innenräume (§ 33ff. HOAI, in Verbindung mit Anlage 10): Grundleistungen in den Leistungsphasen 3 und 5 - 8 - als zusätzliche Leistung: Erstellen einer prüffähigen Bauplanungsunterlage (BPU) gem. den ergänzende Ausführungsvorschriften zu § 24 LHO Berlin Beauftragt wird mit Vertragsschluss teilweise die Stufe 2 (HOAI-Leistungsphase 3, anteilig 5) mit folgenden Optionen: - Stufe 2 (restliche Leistungsphase 5) - Stufe 3 (Leistungsphasen 6+7) - Stufe 4 (Leistungsphase 8) Sofern sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, müssen die Leistungs-bilder dementsprechend angepasst werden. Bei der Vergabe der oben beschriebenen Leistungen können nur leistungsfähige Planungs-büros berücksichtigt werden, die bereits belegbare Erfahrungen bei vergleichbaren Vorhaben gesammelt haben und entsprechende Referenzen vorweisen können.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 26 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 34 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.