AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/77e2d985-fdc6-4acd-8a16-e197cd4a79c2/

6#0009-G21-Projektträgerschaft und Projektmanagement im Bereich nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne (Sustainable Urban Mobility Plans, SUMPs) im Rahmen des Nationalen SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ inkl. Beleihung

Notice-ID: 77e2d985-fdc6-4acd-8a16-e197cd4a79c2 · Procedure-ID: 271ae9e1-94a6-47e4-8dad-89d7e325edfd

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe, Berlin
Veröffentlicht
16.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66161000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Durch Art. 41 VERORDNUNG (EU) 2024/1679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 , kurz TEN-V VO, sind u. a. - die städtischen Knoten in Europa zur Annahme und Überwachung eines Plans für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) bis zum 31. Dezember 2027 und - die europäischen Mitgliedstaaten zur Aufstellung eines nationalen SUMP-Programmes zur Unterstützung der städtischen Knoten bei der Umsetzung der oben genannten Verpflichtung bis 19. Juli 2025 verpflichtet. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist bereits im Jahr 2023 der Verpflichtung nachgekommen und hat das nationale SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ aufgestellt sowie ein dazugehöriges Internetportal www.nachhaltig-mobil-planen.de eingerichtet. Zentrales Element des nationalen SUMP-Unterstützungsprogramms ist, die im Jahr 2023 neu aufgesetzte Bundesförderung. Damit schafft das BMV einen finanziellen Anreiz für alle Kommunen, insbesondere für städtische Knoten, für die Fortschreibung und Erstellung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild der sog. SUMPs sowie für prozessbegleitende Maßnahmen. Mittels zwei Förderaufrufen in den Jahren 2023 und 2024 werden bereits 49 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 13 Mio. Euro gefördert. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderrichtlinie und deren Förderaufrufe erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMV als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
20.04.2026
Ende
31.12.2030
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).