AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=329012) · Abgerufen am 20.08.2026 03:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7839a41a-74d3-4795-b357-aa4ec2b2c2aa/

036 – Kreisklinik Ebersberg – Neubau Zentrale Notaufnahme mit Aufstockung für KPS, MVZ und Klinikverwaltung, Gewerk 3010.001 Heizung u. Kälte

Notice-ID: 7839a41a-74d3-4795-b357-aa4ec2b2c2aa · Procedure-ID: 9d3a99b7-39b7-48a0-915c-1a7e462abc9c

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Ebersberg - München Ost gGmbH, Ebersberg
Veröffentlicht
07.08.2026
Frist (Submission)
09.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45321000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Neubau verfügt über eine eigenständige Wärme- und Kälteversorgung. Hierfür werden im Neubau eigene Energiezentralen einschließlich Fernwärmeübergabestation, Wärmeerzeugungs-, Kälteerzeugungs-, Verteil- und Regelungseinrichtungen errichtet. Die Wärme- und Kälteversorgung des Neubaus erfolgt im Regelbetrieb autark und unabhängig von den versorgungstechnischen Anlagen des Bestandsgebäudes. Zwischen Neubau und Bestandsgebäude wird zusätzlich eine Verbund- bzw. Redundanzanbindung hergestellt. Diese dient der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sowie der gegenseitigen Unterstützung im Störungs-, Wartungs- oder Ausfallfall. Die Ausführung der Anschlussarbeiten hat unter besonderer Berücksichtigung des laufenden Krankenhausbetriebes sowie in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Betreiber und der Fachplanung zu erfolgen.

Vertragslaufzeit

Beginn
09.11.2026
Ende
21.04.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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