AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fortschreibung LVM-By Analyse 2024 - Prognose 2040
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesbaudirektion Bayern, Ebern
- Veröffentlicht
- 13.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- neg-w-call
- CPV-Code
- 71000000
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- 32014L0024
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Art und Umfang der Leistung: Leistungsart: Ingenieurleistungen im Bereich Verkehrsmodellierung Leistungsphasen: Planung, Analyse, Prognose, Modellierung Umfang: Fortschreibung und Aktualisierung des multimodalen Landesverkehrsmodells Bayern, einschließlich der Erstellung von Analyse- und Prognosemodellen für die Jahre 2024 und 2040. Kostenobergrenze: keine Allgemeine Merkmale des Auftrages: Das Landesverkehrsmodell Bayern umfasst mehr als 7.200 Verkehrszellen, ein umfangreiches Straßennetz sowie ÖV- und Radverkehrsnetze. Die Fortschreibung beinhaltet die Aktualisierung von Verkehrszählungen, Strukturdaten, Netzmodellen und Verkehrsnachfragemodellen. Berücksichtigung von politischen Vorgaben und gesetzlichen Änderungen (z.B. Lkw-Maut, Deutschlandticket). Mindestangaben: Referenzen: Nachweis über vergleichbare Projekte im Bereich Verkehrsmodellierung und -analyse. Qualifikationen: Nachweis der fachlichen Eignung und Erfahrung im Umgang mit PTV VISUM und ähnlichen Verkehrsmodellierungssoftware. Dokumentation und Datenübergabe: Ausführliche Dokumentation des Modells und dessen Benutzung in einem Modellhandbuch sowie einer Anwenderdokumentation. Übergabe aller relevanten Daten und Modellversionen an den Auftraggeber. Hinweis: Die detaillierte Aufgabenbeschreibung ist als gesonderte Anlage zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingestellt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2025
- Ende
- 31.03.2026
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.