AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bauüberwachung GSH Strecke 5850 Nürnberg - Regensburg
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
- Veröffentlicht
- 11.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
In diesem Vergabevorgang werden die Bauüberwachungsleistungen für die Generalsanierung Nürnberg - Regensburg vergeben. Unter Generalsanierung verstehen wir eine gebündelte Erneuerung sämtlicher Gewerke über mehrere Monate und während einer Totalsperrung der Strecke vom 06.02.2026 bis 10.07.2026 hinweg: Es finden umfangreiche Erneuerungen im Bereich der Gewerke Leit- und Sicherungstechnik, Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Oberleitung, Telekommunikationsanlagen, Verkehrsstationen, Kabeltiefbau und 50 Hz statt. Zudem ist der Neubau von Überleitstellen, Weichenverbindungen und einzelnen Ausfahrsignalen geplant. Die Bau- und somit auch Bauüberwachungsmaßnahmen befinden sich auf der Strecke 5850 zwischen Bahnkilometer km 2,700 - 91,128. Die Bauüberwachungsleistungen werden in drei Lose aufgeteilt. Das Los A erstreckt sich über die gesamte Strecke und beinhaltet die Zentrale Bauüberwachung mit den Aufgaben Logistik, Immissionsschutz, Abfall- und Entsorgungsmanagement, SiGeKo und Informationsverdichtung. Die Lose B und C sind für die Überwachung der oben genannten Fachgewerke zuständig, wobei Los B für den Abschnitt Regensburg - Neumarkt und Los C für den Abschnitt Neumarkt - Nürnberg verantwortlich ist.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 12.05.2025
- Ende
- 30.09.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 83 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vertragsänderung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.