AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 05:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/786fed13-f302-4a79-96d9-cc09f2bd26e4/

U9 Hansaplatz bA Lph. 1-6 TP

Notice-ID: 786fed13-f302-4a79-96d9-cc09f2bd26e4 · Procedure-ID: b5b186e4-914a-4cea-8217-42a793985585

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft, Berlin
Veröffentlicht
16.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das Vorhaben "Barrierefreier Ausbau an der Hansaplatz" beinhaltet den Neubau der Bahnsteigplatten und eine Blindenleitsystem gemäß Tunnelbaurichtlinie und die Schaffung der dafür erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen in der Bahnsteigeben umfassen folgende Leistungen: Tragwerksplanung gemäß Anlage 14 zu § 51 HOAI, Leistungsphase 1 - 6 Erstellung der Baulogistik und Baustelleneinrichtung für alle Gewerke Zusammenarbeit mit der Objektplanung, für alle erforderlichen bauzeitlichen Zwischenstände Zusammenarbeit mit der BVG zur Aufrechterhaltung des Fahrgastbetriebes während der gesamten Bauzeit (Betrieb und Sicherheit) Zusammenarbeit mit der BVG zur Integration aller technischen Belange (TGA / KG 400)

Vertragslaufzeit

Beginn
02.01.2026
Ende
29.01.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).