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Instandsetzung / Modernisierung / Umbau (Sanierung) des Objektes Gerhard-Altenbourg-Str. 3 (Josephinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel Spielewelt Yosephinum
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 08-24 - Baumeisterarbeiten Altbau🏆 GMW Solidbau GmbH · Glauchau
- GMW Solidbau GmbH · Glauchau Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Los 08-24 - Baumeisterarbeiten Altbau
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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günstigster Angebotspreis Fester Wert (insgesamt): 100 nach WichtigkeitPreis
Der Preis erhält die Gewichtung von 100%. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von bedingungslosen Nachlässen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt in diesem Verfahren 10 Kalendertage. Allgemeiner Hinweis: Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB). Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB). Auf die Pflicht zur Rüge wird ausdrücklich aufmerksam gemacht (§ 160 GWB). Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 504 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GMW Solidbau GmbHZuschlagswert 1.073.940 €3 Veröffentlichungen
- 29.04.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
- 27.03.2025 Dem Auftragnehmer wurden zusätzliche Leistungen, deren Wert 50 Prozent der Hauptauftragssumme nicht überschreitet, die erforderlich sind ohne Durchführung eines neuen Verfahrens im Rahmen der Nachtragsbearbeitung übertragen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und wäre für den Auftraggeber mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. - Die Nachtragsinhalte sind eng mit den Leistungsinhalten des Auftragnehmers verknüpft. Eine Leistungstrennung und separate Beauftragung ist aus gewährleistungstechnischen Gründen nicht möglich. Bei den Nachtragsinhalten handelt es sich hauptsächlich um ergänzende statische Arbeiten zu den ursprünglich beauftragten Ertüchtigungsmaßnahmen: z.B.: an der Tragkonstruktion des Daches, des Saalbodens über EG sowie der Haupttreppenanlage.
- 27.03.2025 Dem Auftragnehmer wurden zusätzliche Leistungen, deren Wert 50 Prozent der Hauptauftragssumme nicht überschreitet, die erforderlich sind ohne Durchführung eines neuen Verfahrens im Rahmen der Nachtragsbearbeitung übertragen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und wäre für den Auftraggeber mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. - Die Nachtragsinhalte sind mit der im Auftrag des AN enthaltenen Bauwerksabdichtung eng verknüpft. Die im Nachtrag gegenständliche Salzbehandlung beeinflusst den Feuchtehaushalt des Mauerwerks und umgekehrt. Eine Trennung der Gewährleistung ist nicht möglich. Durch das Procedere einer Angebotseinholung und Neubeauftragung würden die bereits beauftragten und im BAP integrierten Innenputzarbeiten erheblich verzögert und somit zusätzliche Kosten verursacht werden. aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.757 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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