AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/7879f97a-4b5d-4a8d-a0c9-9dfe50059515) · Abgerufen am 07.08.2026 16:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7879f97a-4b5d-4a8d-a0c9-9dfe50059515/

Ausschreibung Unterhalts- und Grundreinigung Lahn-Dill-Kreis

Notice-ID: 7879f97a-4b5d-4a8d-a0c9-9dfe50059515 · Procedure-ID: b65b59c7-b19f-4bef-a62b-de960ff44853

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Lahn-Dill-Kreis, Wetzlar
Veröffentlicht
20.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
10.977.248 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung für 35 Objekte des Lahn-Dill-Kreises aus.

Lose

7 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
15.07.2024
Ende
30.06.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer (5)
FALK Facility Services GmbH · Gebäudereinigung Thomas GmbH & Co. KG · Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG · Thomas Industrie- und Gebäudedienste GmbH & Co. KG · TIP-TOP Dienstleistungen GmbH
Vertragsabschluss
03.06.2024
Zuschlagsentscheidung
23.05.2024
Angebotsspanne
496.689 – 867.993 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (5)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).