AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausschreibung Unterhalts- und Grundreinigung Lahn-Dill-Kreis
Stammdaten
- Auftraggeber
- Lahn-Dill-Kreis, Wetzlar
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Zuschlagswert
- 10.977.248 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung für 35 Objekte des Lahn-Dill-Kreises aus.
Lose
7 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.07.2024
- Ende
- 30.06.2028
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (5)
- FALK Facility Services GmbH · Gebäudereinigung Thomas GmbH & Co. KG · Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG · Thomas Industrie- und Gebäudedienste GmbH & Co. KG · TIP-TOP Dienstleistungen GmbH
- Vertragsabschluss
- 03.06.2024
- Zuschlagsentscheidung
- 23.05.2024
- Angebotsspanne
- 496.689 – 867.993 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.03.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (5)
- FALK Facility Services GmbH (Ludwigshafen am Rhein)
- Gebäudereinigung Thomas GmbH & Co. KG (Driedorf)
- Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG (Karben)
- Thomas Industrie- und Gebäudedienste GmbH & Co. KG (Driedorf)
- TIP-TOP Dienstleistungen GmbH (Zwickau)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).