AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTY6HDFSM/documents) · Abgerufen am 08.08.2026 20:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/788ca77f-0d81-4d19-b060-4adfe0b33fc8/

Lieferung von Ökostrom für den Stadtbetrieb Bornheim und die Stadt Bornheim für einen Zeitraum von zwei Jahren in zwei Losen

Notice-ID: 788ca77f-0d81-4d19-b060-4adfe0b33fc8 · Procedure-ID: 16cd4105-76ce-49b8-9ac2-ac69851f84e9

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Stammdaten

Auftraggeber
StadtBetrieb Bornheim AöR, Bornheim
Veröffentlicht
04.04.2024
Frist (Submission)
13.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die StadtBetrieb Bornheim AöR beschafft für sich sowie im Auftrag der Stadt Bornheim Ökostrom für SLP und RLM-Abnahmestellen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2026. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Je Los wird ein Vertrag mit dem jeweils besten Bieter geschlossen - es wird jeweils einen Vertrag mit der StadtBetrieb Bornheim AöR und einen Vertrag mit der Stadt Bornheim geben. Das Los 1 (Stadtbetrieb Bornheim AöR) betrifft 97 SLP-Abnahmestellen und 3 RLM-Abnahmestellen (Jahresverbrauch ca. 1.309.243,35 kWh), das Los 2 (Stadt Bornheim) betrifft 143 SLP-Abnahmestellen und 14 RLM-Abnahmestellen (resultierend in einem Jahresverbrauch von ca. 5.029.170,45 kWh).

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).