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Wartung und Prüfung gemäß DGUV V3 Prüfvorschriften von 19 Netzersatzanlagen für zunächst 5 Jahre (2027 - 2031)
Landkreis Oberhavel · Oranienburg · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 05.11.2026, 08:30 Uhr (noch 25 Tage)
Beschreibung
Durchführung der turnusmäßig jährlichen und gesetzlich geforderten Wartungsarbeiten nach den Vorgaben des jeweiligen Motor- und Generatorherstellers und den Vorgaben des Wartungsplans sowie den allgemeinen DGUV V3-Prüfvorschriften. 15 Geräte: AVS Flutlichtaggregat 80 kVA, Typ DW 80 IV5 15 LS15H-FLAA, Baujahr 2024, Nennleistung 80kVA 4 Geräte: - : Brinkmann & Niemeijer Netzersatzanlage NEA60-S5-ZPB, Baujahr 2024, Nennleistung 60 kVA Vertragsbeginn: 01.01.2027 Vertragslaufzeit: 5 Jahre mit dreimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr Vertragsende: 31.12.2031 Vertragsende bei dreimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr: 31.12.2034 Genaue Informationen siehe Leistungsverzeichnis
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wartung und DGUV V3 Prüfung von 19 Netzersatzanlagen.
- Vertragslaufzeit zunächst 5 Jahre (2027-2031) mit bis zu 3 jährlichen Verlängerungsoptionen.
- Erfüllungsort ist Oranienburg.
- Offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
Gesucht wird ein Dienstleister für die Wartung und Prüfung von 19 Netzersatzanlagen gemäß DGUV V3 Vorschriften.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige soziale Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 100 %Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU vorliegt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung mittels Formular 4.1 zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens 300.000,00 EUR je abgeschlossenes Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Bei einer Bietergemeinschaft / Eignungsleihe durch Dritte sind die Angaben insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Mittels Formblatt 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen zu benennen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. (Abschluss der Arbeiten nach dem 01.01.2021) Vergleichbar meint: - Vergleichbar heißt in Art und Umfang zur ausgeschriebenen Leistung - Die Referenz muss Wartungsarbeiten an Netzersatzanlagen zum Vertragsgegenstand haben. Wartungen an Notstromaggregaten sind nicht mit der Wartung an Netzersatzanlagen vergleichbar. Benennung von mindestens zwei (2) Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Unternehmensreferenzen). Dabei müssen bezüglich der Referenzen folgende Mindestangaben enthalten sein: Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail), Ausführungszeitraum, Bezeichnung und Art der ausgeführten Leistung, Angabe zur Erbringung der Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber, Auftragsvolumen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 25 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 511 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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