AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 23:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/791ca856-c351-4341-b8a5-0bc34f814d33/

Maßnahme „Lernen, Orientieren, Unterstützen“ (LOU)

Notice-ID: 791ca856-c351-4341-b8a5-0bc34f814d33 · Procedure-ID: 2061f748-488c-4f64-95fb-03991b3de319

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Stammdaten

Auftraggeber
Jobcenter Lippe über den Kreis Lippe, Detmold
Veröffentlicht
24.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80410000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistung gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III Das Jobcenter Lippe hat eine Maßnahme „Lernen, Orientieren, Unterstützen (LOU)“ – Aktivierungshilfen für Jugendliche unter 25 Jahren nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III zu vergeben. Das Jobcenter Lippe ist für die ausgeschriebene Leistung sowohl ausschreibende Stelle als auch Auftraggeber. Die hier vorliegenden Vergabeunterlagen erläutern die zu vergebenden Leistungen textlich und sollen den Bieter in die Lage versetzen, sein Angebot so zweifelsfrei wie möglich zu kalkulieren und zu formulieren. Für die Angebotsausarbeitung und Kalkulation der angebotenen Leistungen stehen dem Bieter unter anderem die Leistungsbeschreibung sowie der Vertrag zur Verfügung. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angaben beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die männliche als auch die weibliche Form.

Lose

2 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).