AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 03:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/791fb827-cd3c-4ad1-aeca-10e70ac1a251/

Dolmetscher-Dienstleistungen in Remote

Notice-ID: 791fb827-cd3c-4ad1-aeca-10e70ac1a251 · Procedure-ID: 04dc24ca-94e3-4a1a-92c4-4fd0c6876811

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Stammdaten

Auftraggeber
jobcenter AöR, Steinfurt
Veröffentlicht
21.01.2026
Frist (Submission)
24.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79540000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Bereitstellung einer Dolmetscherdienstleistung im Remote-Format (Telefon- und Videodolmetschen). Die Leistungen dienen dazu, eine barrierefreie Kommunikation in den Beratungsgesprächen zwischen den Kundinnen und Kunden mit begrenzten Deutschkenntnissen und der zuständigen Arbeitsvermittlung sicherzustellen. Die Dienstleistungen umfassen ein konsekutives Dolmetschen und müssen flexibel und kurzfristig abrufbar sein. Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher übersetzen Gespräche mit den Kundinnen und Kunden des Auftraggebers per Telefon- oder Videokonferenz aus der jeweiligen Fremdsprache neutral, einwandfrei und transparent mündlich in die deutsche Sprache und umgekehrt. (schriftliche Übersetzungen sind nicht erforderlich)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).