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Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Durchführung der Luftrettung im 24-Stunden-Betrieb mittels eines Dual-Use-Hubschraubers an der Luftrettungsstation in Westmecklenburg
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertr. d.d. das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport · Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern · Landesbehörde
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Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Träger der Luftrettung . Nach Überplanung der Luftrettungsstandorte unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern ist südlich der Landeshauptstadt Schwerin in der Gemeinde Pampow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ein Luftrettungsstandort mit einem sog. Dual-Use-Hubschrauber (nachfolgend „RTH“) im 24-Stunden-Betrieb zu errichten. Nach erfolgreichem Vergabeverfahren soll dem erstplatzierten Luftfahrtunternehmen die Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Luftrettungsstandortes erteilt werden.Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Konzession für den RTH für 20 Jahre (Betriebszeit) zu erteilen. Der Konzessionsgeber behält sich ausdrücklich vor, im Einklang mit seiner gesetzlichen Sicherstellungspflicht gemäß § 18 Abs. 2 RDG M-V entsprechend der Bedarfsentwicklung auch während der genannten Laufzeit weitere Konzessionen/Genehmigungen für Rettungs- und oder Intensivtransporthubschrauber zu erteilen. Versorgungsgebiet des RTH ist primär der westliche Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und der Stadt Schwerin.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den 24-Stunden-Betrieb eines Dual-Use-Hubschraubers in Westmecklenburg.
- Neuer Luftrettungsstandort wird in Pampow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) errichtet.
- Die Konzession hat eine Laufzeit von 20 Jahren und einen geschätzten Wert von 115.477.257 EUR.
- Das Land Mecklenburg-Vorpommern behält sich die Erteilung weiterer Konzessionen vor.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern vergibt eine Dienstleistungskonzession für den 24-Stunden-Betrieb eines Dual-Use-Hubschraubers an einem neuen Standort in Pampow.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Vergabe der Konzessionen erfolgt gemäß §§ 153, 151 GWB, § 12 Abs. 1 Satz 1 KonzVgV (freie Ausgestaltung des Verfahrens zur Vergabe von Konzessionen) angelehnt an einem offenen Verfahren. Folgende Vorschriften der VgV finden ergänzend Anwendung: §§ 15 Abs. 1 S. 2 VgV (offenes Verfahren), 48 VgV (Beleg der Eignung), 48 Abs. 7 VgV (Erläuterung erhaltener Unterlagen), 56 (Prüfung der Angebote, Nachfordern von Unterlagen), 57 VgV (Ausschluss von Angeboten). Soweit sich aus der ergänzenden Anwendung einzelner Vorschriften der VgV Widersprüche zu Bestimmungen der KonzVgV bzw. Vorgaben in den Konzessionsvergabeunterlagen ergeben, tritt die jeweilige Regelung der VgV zurück. Weitere Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus den veröffentlichten Vergabeunterlagen, insbesondere den Verfahrensbedingungen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Der Konzessionsgeber wird den Zuschlag auf das Angebot erteilen, für das er einen wirtschaftlichen Gesamtvorteil ermittelt hat (§ 152 Abs. 3 S. 1 GWB). Dies beurteilt sich anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) aufgeführten Bewertungskriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
- Allgemeinerlaubnis des zuständigen Landesluftfahrtamtes - Betriebsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes für das Luftfahrtunternehmen - Luftverkehrsbetreiberzeugnis - Nachweis der Genehmigung zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
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Eintragung Handelsregister
- Berufs- oder Handelsregisterauszug des Bieters nicht älter als drei Monate
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
- Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises für eine a) Halterhaftpflichtversicherung: Deckungshöhe gemäß gesetzlicher Mindestdeckung b) Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden: Mindestdeckungssumme 250.000 Sonderziehungsrechte c) Personen- und Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestdeckung für Personenschäden 5 Mio Euro je Versicherungsfall, für Sachschäden 3 Mio Euro je Versicherungsfall, für Sachschäden 500.000 Euro je Versicherungsfalle, insgesamt aber mindestens 10 Mio Euro d) Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung: Mindestdeckung 5 Mio Euro mind. zweifach maximiert pro Jahr
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
- Nachweis eines Unfallverhütungs- und Flugsicherheitsprogramms - Nachweis eines medizinischen Qualitätsmanagements - Nachweis eines betrieblichen Qualitätsmanagements
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
- mindestens drei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Auf-träge der Luftrettung zum Betrieb eines Rettungshubschrauber mit einem Einsatzaufkommen von mind. 1.000 Einsätzen pro Jahr; - Mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Auf-träge der Luftrettung zum Betrieb eines Intensivtransporthubschrauber mit einem Einsatzaufkommen von mind. 100 Einsätzen pro Jahr; - mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Aufträge der Luftrettung zum Betrieb eines Dual-Use-Hubschraubers; - mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Aufträge der Luftrettung zum Betrieb eines Hubschraubers im 24h-Betrieb; - mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Aufträge zum Betrieb eines Luftrettungsstandortes als Landeplatzbetreiber; - mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Aufträge der Luftrettung zum Betrieb eines Hubschraubers in einem Flächenbundesland.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen über mindestens zwei seit 01.01.2016 durchgeführte Aufträge zur Errichtung/Bau einer Luftrettungsstation
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 115.477.257 €4 Veröffentlichungen
- 20.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 03.03.2026 Original-Veröffentlichung
- 03.03.2026 Verlängerung der Angebotsfrist zur Berücksichtigung allfälliger feiertags- und urlaubsbedingter Abwesenheiten bei den Bietern aktuell
- 05.03.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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