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Lieferung eines Cone Calorimeters inkl. des FTIR-Spektrometer
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Stuttgart · Stuttgart · Baden-Württemberg · Nachgeordnete Behörde
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Der Einsatz von nachhaltigen und recyclingfähigen Werkstoffen im Bereich der Straßen- und Schienenfahrzeuge gewinnt in der heutigen Zeit stetig an Relevanz. Ein Forschungsschwerpunkt des Instituts für Fahrzeugkonzepte liegt daher auf der Entwicklung von Naturwerkstoffen (z.B. Holzwerkstoffe) für den Einsatz im Strukturbereich dieser Fahrzeuge. Bei der Erforschung und Entwicklung solcher Werkstoff- und Bauteilkonzepte stellt die Brennbarkeit und Toxizität der eingesetzten Materialien eine zentrale Rolle dar. Für die Untersuchungen in dem Themenfeld des Brandschutzes sollen im Rahmen des „Materials Lab for Zero Emission Mobility“ ein Cone Calorimeter sowie ein FT-IRSpektrometer angeschafft werden. Mit Hilfe dieser Anlagentechnik sollen repräsentative und normgerechte Untersuchungen hinsichtlich der Brennbarkeit und der Toxizität dieser neuartigen Werkstoffe durchgeführt werden. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 19.06.2026 (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung eines Cone Calorimeters und eines FTIR-Spektrometers für Materialprüfungen.
- Ziel ist die Untersuchung der Brennbarkeit und Toxizität von Werkstoffen für Fahrzeuge.
- Die Ausschreibung richtet sich an Lieferanten von Laborgeräten und Messtechnik.
- Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung vom 19.06.2026 zu entnehmen.
Beschaffung eines Cone Calorimeters und eines FT-IR-Spektrometers für die Untersuchung der Brennbarkeit und Toxizität von Werkstoffen im Bereich Fahrzeugbau.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Diese und weitere Eignungskriterien entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist u. a. nur dann zulässig, wenn die Unwirksamkeit des Auftrages im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 1 €1 Veröffentlichung
- Frist 22.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 30 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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