AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 15:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/795b21d9-565e-4024-8eef-7b3f191c165e/

Bewachung der Flüchtlingsunterkunft Meinersen

Notice-ID: 795b21d9-565e-4024-8eef-7b3f191c165e · Procedure-ID: bba94a7c-a37f-4534-ae77-8129767547cf

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Gifhorn, Gifhorn
Veröffentlicht
05.06.2025
Frist (Submission)
04.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Aufgrund der Größe und Lage der Liegenschaft und der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge (regelmäßig bis zu 75 Personen) ist die Sicherheit permanent durch mehrere Sicherheitsmitarbeiter (SMa) im Dreischichtsystem (8 h Stundenschichten) oder im Zweischichtsystem (12h Stundenschichten) zu gewährleisten. Der zeitliche Beginn und das Ende der Schichten erfolgt nach Absprache mit dem AG variabel und wird zum Dienstleistungsbeginn festgelegt. Ebenso wird die Form des Schichtsystems zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bis zum Dienstleistungsbeginn für die Dauer der Vertragslaufzeit festgesetzt. Durchschnittlich sind pro Schicht 2 Mitarbeiter im Flüchtlingswohnheim eingesetzt. Die Anzahl der Mitarbeiter ist von der aktuellen Belegung abhängig. Eine Änderung der erforderlichen Mitarbeiter wird regelmäßig, wenigstens 2 Wochen im Voraus, mitgeteilt. Innerhalb von 24 Stunden sind mindestens 12 feste Kontrollgänge durchzuführen. Die Wege der Kontrollgänge werden gemeinsam mit dem eingesetzten Sicherheitsdienst am Dienstleistungsbeginn festgesetzt. Zur Dokumentation der Kontrollgänge ist vom Auftragnehmer (AN) ein Wächterkontrollsystem zu installieren. Darüber hinaus ist das Flüchtlingswohnheim mindestens im einstündigen Rhythmus zu bestreifen. Die Streifengänge sind stets zu unregelmäßigen Zeiten durchzuführen. Das sonstige auf der Anlage eingesetzte Personal zur Betreuung der untergebrachten Personen ist täglich (Montag-Freitag) in der Zeit von ca. 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr vor Ort. Eine Rufbereitschaft für die Mitarbeiter/innen ist angedacht und wird, sofern eingerichtet, gesondert geregelt. Das beauftragte Unternehmen hat die Aufgabe, den Auftraggeber, die Liegenschaft und das eingesetzte Personal, sowie die Bewohner/innen gegen Schäden und Gefahren zu schützen sowie die Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände und in den Gebäuden aufrechtzuerhalten. Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitspersonal und dem Personal des eingesetzten Betreibers ist zwingend erforderlich. Einzelne Abläufe des Tagesgeschäftes sind in der Wohnanlage untereinander in Abstimmung mit dem AG gesondert zu regeln und einzuhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind insbesondere zur Sicherstellung und Wahrung der Hausordnung, inkl. der Durchsetzung des Rauchverbotes in den Gebäuden zuständig. Die Betreuung der aufgeschalteten Brand- und Gefahrenmeldeanlage gehört nach Einweisung ebenfalls zum Aufgabengebiet der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorausgesetzt werden ebenso die Kontrolle der Zutritts-/ Zufahrtsberechtigungen und die Durchsetzung des Hausrechtes in Rücksprache mit dem AG.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
28 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).