Mehr Details
Vorplanung (HOAI 2021 LP 1 - 2) zum HWS Guben 3. Bauabschnitt - Plastinarium bis Eisenbahnbrücke
Landesamt für Umwelt · Potsdam OT Groß Glienicke · Brandenburg · Landesbehörde
Angebote bis 29.10.2026, 10:00 Uhr (noch 25 Tage)
Beschreibung
3. Bauabschnitt: Herstellung einer Hochwasserschutzanlage ab Plastinarium bis auf Höhe der Eisenbahnbrücke nach Polen Neiße km 15+050 bis Neiße km 13+400; hier Vorplanung (HOAI 2021 LP 1 - 2) Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in die nachfolgenden Grundleistungen nach HOAI und in besondere Leistungen. Den genauen Auftragsumfang entnehmen Sie bitte der Leistungbeschreiben nebst Anlagen, zu finden im Dokumentenbereich des Projektraumes des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Vorplanung (HOAI 2021 LP 1-2) für den Hochwasserschutz Guben, 3. Bauabschnitt.
- Der Ort der Leistung ist Guben, im Bereich Plastinarium bis Eisenbahnbrücke.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im offenen Verfahren.
- Der Auftraggeber ist das Landesamt für Umwelt.
Gesucht wird die Vorplanung (HOAI 2021 LP 1-2) für den 3.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Brandenburg passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Angebotspreis 30 %Preis
Der Angebotspreis wird mittels der linearen Interpolation bepunktete. Die Berechung erfolgt nach folgender Formel: = 2 Pkt. - ((zu bewertendes Angebot - günstigstes Angebot) / günstigstes Angebot) x 2 Pkt. Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 60 Punkten ergibt. Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet.
-
Referenzen - Projektleitung - Erfahrung mit HWS-Planungen an Gewässern im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2025 20 %Qualität
Bewertet werden die vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzen der für die Projektleitung vorgesehenen Person. Für die Einreichtung der Referenzen ist zwingend die Anlage 18_HWSGuben3.BA_DeckblattReferenzen.docx zu verwenden! 0 Punkte: keine vergleichbare Referenz 1 Punkt: 1-2 vergleichbare Referenzen 2 Punkte: 3 oder mehr vergleichbare Referenzen Als vergleichbar gelten abgeschlossene Referenzprojekte, bei denen Planungsleistungen für Hochwasserschutzanlagen an einem oberirdischen Gewässer erbracht wurden. Die Vergleichbarkeit wird insbesondere anhand der Art und des Umfangs der Planungsleistung, der technischen Komplexität, der Randbedingungen und der Funktion der Anlage beurteilt. Vergleichbar sind insbesondere Planungen von Deichen, Hochwasserschutzmauern, mobilen Hochwasserschutzsystemen, Gewässerausbau-/Gewässerumgestaltungsmaßnahmen mit Hochwasserschutzfunktion sowie Kombinationen dieser Maßnahmen. Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 40 Punkten ergibt. Vollständig fehlende Referenzen stellen keine mit 0 Punkten zu bewertende Leistung dar. Das Fehlen vollständig fehlender Referenzen führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, soweit eine Nachforderung nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen ist.
-
Referenzen - Erfahrung des vorgesehenen Umweltplaners im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2025 20 %Qualität
Bewertet werden vergleichbare, abgeschlossene Referenzprojekte der für die Umweltplanung vorgesehenen Person. Für die Einreichtung der Referenzen ist zwingend die Anlage 18_HWSGuben3.BA_DeckblattReferenzen.docx zu verwenden! 0 Punkte: keine vergleichbare Referenz 1 Punkt: 1-2 vergleichbare Referenzen 2 Punkte: 3 oder mehr vergleichbare Referenzen Als vergleichbar gelten abgeschlossene Referenzprojekte, bei denen im Zusammenhang mit wasserbaulichen Maßnahmen bzw. Hochwasserschutzmaßnahmen umweltplanerische Leistungen, erbracht wurden. Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 40 Punkten ergibt. Vollständig fehlende Referenzen stellen keine mit 0 Punkten zu bewertende Leistung dar. Das Fehlen vollständig fehlender Referenzen führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, soweit eine Nachforderung nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen ist.
-
Arbeitsplan 15 %Qualität
Der Bieter hat die vorgesehene Vorgehensweise für die Bearbeitung des Auftrags darzustellen. Dabei sind insbesondere die wesentlichen Arbeitsschritte, deren inhaltliche Abhängigkeiten, erforderliche Abstimmungen und Schnittstellen sowie wesentliche projektspezifische Risiken und die vorgesehenen Maßnahmen zu deren Bewältigung darzustellen. Die Darstellung ist auf maximal 2 DIN-A4-Seiten zu begrenzen. 0 Punkte: Die Darstellung lässt keine nachvollziehbare auftragsbezogene Vorgehensweise erkennen oder weist wesentliche Lücken auf. Wesentliche Arbeitsschritte, Schnittstellen oder Abhängigkeiten werden nicht oder offensichtlich nicht auftragsbezogen dargestellt. 1 Punkt: Die wesentlichen Arbeitsschritte werden inhaltlich und in ihrer Reihenfolge nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung lässt eine grundsätzlich geeignete Vorgehensweise für die Bearbeitung des Auftrags erkennen. 2 Punkte: Die wesentlichen Arbeitsschritte werden inhaltlich und in ihrer Reihenfolge nachvollziehbar dargestellt. Darüber hinaus werden die für den konkreten Auftrag wesentlichen Schnittstellen und Abhängigkeiten sowie relevante projektspezifische Risiken bzw. mögliche Probleme und geeignete Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Bewältigung konkret und auftragsbezogen dargestellt. Eine Darstellung wird als nachvollziehbar angesehen, wenn sich aus ihr eine schlüssige Abfolge der wesentlichen Arbeitsschritte ergibt, die erkennbar auf die konkreten Anforderungen des vorliegenden Auftrags abgestimmt ist und die wesentlichen fachlichen, zeitlichen und organisatorischen Abhängigkeiten berücksichtigt. Bewertet wird, wie der Bieter fachlich an die Aufgabe heran geht, anhand folgender Merkmale: Vollständigkeit der wesentlichen Arbeitsschritte inhaltliche Reihenfolge und Abhängigkeiten Bezug zu den konkreten Projektanforderungen Schnittstellen zwischen den Planungsbeteiligten Identifikation wesentlicher Projektrisiken Qualität der vorgeschlagenen Problemlösungsansätze Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten ergibt. Ein vollständig fehlender Arbeitsplan stellt keine mit 0 Punkten zu bewertende Leistung dar. Das Fehlen des geforderten Arbeitsplans führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, soweit eine Nachforderung nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen ist.
-
Zeitplan 15 %Qualität
Der Bieter hat die vorgesehene zeitliche Organisation und Abwicklung des Auftrags darzustellen. Dabei sind insbesondere die wesentlichen Arbeitsschritte und Teilabläufe mit ihrem jeweiligen Zeitbedarf, deren zeitliche Abhängigkeiten, maßgebliche Meilensteine sowie erforderliche Abstimmungs-, Prüf- und Beteiligungsprozesse darzustellen. Darüber hinaus sind wesentliche projektspezifische Terminrisiken sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Einhaltung der vorgegebenen bzw. vorgesehenen Gesamtbearbeitungszeit darzustellen. Die Darstellung ist in übersichtlicher tabellarischer Form auf maximal 2 DIN-A4-Seiten zu begrenzen. 0 Punkte: Der Zeitplan ist nicht nachvollziehbar oder weist wesentliche Lücken auf. Die wesentlichen Bearbeitungsschritte und zeitlichen Abhängigkeiten sind nicht ausreichend dargestellt. 1 Punkt: Die wesentlichen Bearbeitungsschritte und der vorgesehene Gesamtablauf werden mit zeitlicher Zuordnung dargestellt. Wesentliche Meilensteine und die voraussichtliche Gesamtbearbeitungszeit sind erkennbar. 2 Punkte: Die wesentlichen Bearbeitungsschritte, Meilensteine und zeitlichen Abhängigkeiten werden nachvollziehbar dargestellt. Die für den konkreten Auftrag wesentlichen Abstimmungs-, Prüf- und Beteiligungsprozesse sowie erkennbare projektspezifische Risiken und deren zeitliche Auswirkungen werden berücksichtigt. Der Zeitplan lässt erkennen, wie Terminrisiken vermieden bzw. aufgefangen werden sollen. Als nachvollziehbar gilt der Zeitplan, wenn aus der Darstellung eindeutig hervorgeht, in welcher zeitlichen Reihenfolge die wesentlichen Arbeitsschritte und Teilabläufe durchgeführt werden, welcher Zeitbedarf hierfür jeweils vorgesehen ist und welche zeitlichen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Arbeitsschritten bestehen. Der Zeitplan muss erkennen lassen, dass die vorgesehenen Bearbeitungszeiten, Meilensteine und Abstimmungs-, Prüf- und Beteiligungsprozesse in einem schlüssigen Verhältnis zueinander stehen und die vorgesehene Gesamtbearbeitungszeit eingehalten werden kann. Bewertet wird, wie der Bieter die zeitliche Bearbeitung organisiert, anhand folgender Merkmale: Bearbeitungsdauer Meilensteine Abhängigkeiten Prüf- und Abstimmungszeiten Genehmigungs-/Beteiligungsprozesse Puffer kritischer Terminpfad Maßnahmen bei Terminverzögerungen Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten ergibt. Ein vollständig fehlender Zeitplan stellt keine mit 0 Punkten zu bewertende Leistung dar. Das Fehlen des geforderten Zeitplans führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, soweit eine Nachforderung nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Berufsregister
Nachweis zur Erlaubnis über Berufsausübung gem. § 44 VgV Nachweis durch einen Beleg der Eintragung in die Berufs- oder Handelsregister / Architektenkammer oder gleichwertig.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Es muss eine Berufshaftpflicht gem. § 45 Abs.1 Satz 3 VgV nachgewiesen werden. Nachweis durch: Aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für eine Deckungssumme in Höhe von mind. 1,5 Mio für Personen- und mindestens 1,5 Mio für Sachschaden
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier noch 25 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 29.10.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
Watchlist buchen →Frist nicht verpassen?
Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.
-
Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.801 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →