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Rahmenvertrag Bewachung und Absicherung der militärischen Bundeswehr-Liegenschaft Krahnenberg-Kaserne in 56626 Andernach 6003061640-BwDLZ Mayen
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Mayen · Mayen · Rheinland-Pfalz · Bundesbehörde
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Beschreibung
Rahmenvertrag Bewachung und Absicherung der militärischen Bundeswehr-Liegenschaft Krahnenberg-Kaserne in Andernach 6003061640-BwDLZ Mayen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist ein Rahmenvertrag für Bewachung und Absicherung der Krahnenberg-Kaserne in Andernach.
- Das Vergabeverfahren ist ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Erwartet werden Nachweise zur Zuverlässigkeit und Fachkunde des Bieters im Bereich Sicherheitsdienstleistungen.
- Der CPV-Code 79713000 deutet auf Sicherheitsdienste hin.
Gesucht wird ein Rahmenvertrag für Bewachungs- und Absicherungsleistungen der militärischen Liegenschaft Krahnenberg-Kaserne in Andernach.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1–7 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterium 60 %Qualität
Qualität ge. Anlage 17 zum Vertrag
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Preis 40 %
Preisteil
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister. Der Nachweis muss zwingend folgende Daten enthalten: Name des Unternehmens, Gewerbe-ID, Status "freigegeben", Datum der Erstellung/ des Auszuges. (Ist vom Bewerber zu erstellen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
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Eintragung Handelsregister
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist oder eine andere entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung (Ist vom Bewerber zu erstellen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. (bei nichtausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich) a) für Personenschäden 1.500.000,00 € b) für Sachschäden 350.000,00 € c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 € d) für Vermögensschäden 15.000,00 € (Ist vom Bewerber zu erstellen und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Beschreibung: - Formlose unterschriebene Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird (selbst zu erstellen) -Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NURFÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) (vgl. Merkblatt BAINBw-B096 a) - Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (ausgefüllt und unterschrieben) gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i.V.m §§ 123, 124, 147 GWB (Formular B-V034) -Eigenerklärung, dass -ausschließlich Personal eingesetzt wird, •das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichenBewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignetbedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscherSprache verständigen kann, •für die ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister vorgelegtwird (Einsatzart: Schutz besonders gefährdeter Objekte), •das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und •das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechendden vertraglichen Vorgaben verfügt. -der Teilnehmer im Auftragsfall •auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweisevor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffendenMitarbeiters vorlegen wird und •als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgabenhinreichend ausgebildet und geschult sind. (Ist vom Bewerber zu erstellen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck "Referenzbescheinigung". Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/ Standortälteste. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen. Anhand der eingereichten drei Referenzen erfolgt eine Bewerberzahlbegrenzung der geeigneten Bewerber auf ca. 7 geeignete Bewerber (vorgesehene Mindestzahl) gemäß § 21 VSVgV. Das bedeutet: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen (Ist vom Bewerber zu erstellen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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