AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.07.2026 12:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7976238d-dbba-4af2-aac1-7e93182dc1fc/

Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Lahr

Notice-ID: 7976238d-dbba-4af2-aac1-7e93182dc1fc · Procedure-ID: 18d28bc6-684e-4cbf-81b2-c8743e770041

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Lahr, Lahr
Veröffentlicht
20.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
114.790 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Lahr sowie dem Pflegeheim Spital und dem Bau- und Gartenbetrieb Lahr mit einem Gesamtenergiebedarf von ca. 9.0000 Mwh/a pro Lieferjahr für ca. 61 Abnahmestellen. Es ist eine tägliche Beschaffung für die RLM- und SLP-Anlagen vorgesehen. Die Regelenergie übernimmt die Lieferantin. Die Leistungen werden für die Jahre 2027 bis 2029 ausgeschrieben, mit einmaliger Verlängerungsoption um ein Jahr bis maximal zum 01.01.2030, 06:00 Uhr

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
01.01.2030
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
17.07.2026
Zuschlagsentscheidung
06.07.2026
Angebotsspanne
114.790 – 161.260 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).