AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 16:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7989c6e2-df30-4f7d-b6d3-dd678561afd1/

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Miltenberg gemäß Art. 5 Abs. 4 Satz 1 zweite Alternative VO/1370 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags

Notice-ID: 7989c6e2-df30-4f7d-b6d3-dd678561afd1

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Miltenberg, Miltenberg
Veröffentlicht
17.12.2025
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
Sonstige Rechtsgrundlage

Beschreibung

Der Landkreis Miltenberg ist gemäß Art. 8 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit gemäß Art. 8 abs. 3 BayÖPNVG zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 Satz 1 2. Alternative VO 1370/2007 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung umfasst das Linienbündel Regiobus Amorbach, welches die Linien 92: Stadtverkehr Amorbach 93: Schneeberg/Kirchzell–Amorbach–Kleinheubach–WIKA–Glanzstoffwerke u. zurück 94: Amorbach–Weilbach–Weckbach–Gönz u. zurück 95: Amorbach–Kirchzell–Watterbach–Breitenbuch/Ottorfszell u. zurück 96: Amorbach–Buch–Preunschen–Mörschenhardt–Mudau u. zurück 97: Amorbach–Schneeberg–Gottersdorf–Reichartshausen–Neudorf–Amorbach 98: Amorbach–Beuchen/Boxbrunn–Eulbach u. zurück 99: Amorbach–Schneeberg–Hambrunn–Zittenfelden u. zurück umfasst. Für die einzuhaltenden Standards wird auf den Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg verwiesen (https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html). Der Landkreis Miltenberg als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG und den Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG. Vom 01.01.2027 an hat das verkehrliche Angebot für die Dauer der Direktvergabe grundsätzlich dem festgelegten Fahrplan-Angebot zu entsprechen (zwingender Standard). Die Fahrpläne der Linien 92 bis 99 sind hier zu finden: https://www.vab-info.de/seite/de/untermain/138/-/VAB-Buslinien_im_Landkreis_Miltenberg_ab_14122025.html Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 270.000 Fahrplankilometer insgesamt. Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis behält sich vor, den öDA während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf der Linie, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Der Landkreis Miltenberg behält sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 30.11.2027 beschränkt. Sie beginnt am 01.01.2027. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
30.11.2027

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern , Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).