AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von Erdgas für die Thermen des Bezirks Niederbayern in 2025 und 2026 als Festpreismodell
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bezirk Niederbayern Hauptverwaltung , Referat Finanzangelegenheiten und Beteiligungen, vertreten durch VEA Beratungs-GmbH, Landshut
- Veröffentlicht
- 03.09.2024
- Frist (Submission)
- 04.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 09123000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Lieferung von Erdgas für die Thermen des Bezirks Niederbayern in 2025 und 2026 als Festpreismodell
Lose
5 Lose.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Erdgaslieferung Zweckverband Bad Füssing in 2025+2026
- Erfüllungsort
- Bad Füssing
Los 2 — Erdgaslieferung Zweckverband Bad Griesbach in 2025+2026
- Erfüllungsort
- Bad Griesbach i. Rottal
Los 3 — Erdgaslieferung Kaiser-Therme Bad Abbach in 2025+2026
- Erfüllungsort
- Bad Abbach
Los 4 — Erdgaslieferung Zweckverband Bad Gögging in 2025+2026
- Erfüllungsort
- Neustadt a.d.Donau
Los 5 — Erdgaslieferung Zweckverband Thermalbad Birnbach in 2025+2026
- Erfüllungsort
- Bad Birnbach
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 01.01.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.10.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).